Einspruch gegen Wahlergebnis - Das Kalkül der AfD

Muss man das betonen? Natürlich wären Wahlmanipulationen zuungunsten der AfD genauso abstoßend und demokratiefeindlich wie gegenüber jeder anderen Partei. Und natürlich hat die AfD das gleiche Recht wie jede andere Partei, dass ihr Einspruch gegen das amtliche Ergebnis der NRW-Wahl sorgfältig und unvoreingenommen geprüft wird.

Foto: Sergej Lepke

Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Die AfD war am Donnerstag bei ihrer Begründung des Einspruchs sichtlich bemüht, mit Argumenten zu überzeugen. Und manche Erklärung klang durchaus plausibel. Das galt für die Darstellung des Mathematikers wie auch für manche präsentierte Unwahrscheinlichkeit bei der Verteilung von Erst- und Zweitstimmen. Das galt schon weniger für die ins Feld geführte angebliche „Antifa“-Facebookseite, deren Urheber noch im Dunkeln liegen. Und auch hinter die aufgeführten Mailhinweise von AfD-Anhängern müssen Fragezeichen gesetzt werden. Aber ganz unabhängig davon, was die Überprüfung am Ende ergibt: Die AfD kann eigentlich nur gewinnen. Würde tatsächlich eine Neuauszählung auf den Weg gebracht, könnte sie sich als Bewahrerin demokratischer Glaubwürdigkeit feiern. Wird ihr Einspruch abgelehnt, wäre die Inszenierung als Opfer undemokratischer Machenschaften der „Altparteien“ die unweigerliche Folge.

Gegen dieses Kalkül hilft nur so schonungslose wie unaufgeregte demokratische Sachlichkeit. Was nicht entstehen darf, ist der Eindruck, der Aufwand einer Neuauszählung werde nur gemieden, um eine fragile Mehrheit im Landtag nicht zu gefährden. Wenn nicht glaubhaft ausgeschlossen werden kann, dass auch in anderen als den überprüften 0,5 Prozent der Stimmbezirke mandatsrelevante Benachteiligungen der AfD erfolgt sind, muss neu ausgezählt werden. Denn alles kritikwürdige Gebaren der AfD ist kein Grund dafür, an dieser Stelle mit unterschiedlichem Maß zu messen.