Verstöße sollen demnach mit 60 Euro geahndet werden. Als Grund wird genannt, dass Verkehrsdelikte immer öfter automatisiert erfasst werden. Wenn das „ganze Gesicht oder wesentliche Teile“ verdeckt würden, werde die Ahndung erschwert.
Bekannt ist über die geplante Verordnung bisher schon, dass Dobrindt generell Strafen für bewusste Ablenkungen beim Fahren etwa durch Handy- oder Tablet-Nutzung schärfer bestrafen will.