Zeugin berichtet über mutmaßliche Zschäpe-Attacke
München (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) München will offenbar erst am Donnerstag früh über den Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, entscheiden. Der Prozess kann erst fortgesetzt werden, wenn Zschäpes Antrag abgelehnt ist.
Sie fordert die Abberufung sämtlicher Mitglieder des Münchner Staatsschutzsenats. Darüber entscheiden werden Richter eines anderen Senats. Zschäpes Verteidigung hatte geltend gemacht, das Gericht habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine „erkennbare Haltung der Richter“ zu ihrer Mandantin deutlich gemacht.
Die Richter und die Bundesanwaltschaft haben dazu bereits schriftlich Stellung genommen. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte Zschäpes Antrag vorab in der Sitzung als „absurd“ bezeichnet. Eine Entscheidung am Mittwoch war noch nicht möglich, weil die Verteidigung für ihre Erwiderung bis Donnerstag früh Zeit hat.
Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es um ein Handgemenge im Jahr 1996. Eine Frau aus Jena schilderte als Zeugin, wie sie damals angegriffen und zu Boden geschubst worden sei. Dass es sich bei der Täterin um Zschäpe handle, habe sie erst nach dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 erkannt.
Der Vorfall habe sich nach dem Besuch eines Volksfestes ereignet. Sie sei mit einer Freundin in der Straßenbahn heimgefahren, berichtete die 33 Jahre alte Frau. Auf dem Sitz gegenüber habe Zschäpe Platz genommen. An der Endhaltestelle in Jena-Winzerla seien alle ausgestiegen, und Zschäpe habe sie angesprochen, weil sie sich beleidigt fühlte, sie zu Boden geworfen und sich auf sie gesetzt. Dabei habe sie sich den Fuß gebrochen, sagte die Zeugin.
Zschäpe war im Januar 1998 mit ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt untergetaucht. Das Trio soll für zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge verantwortlich sein. Das Motiv war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.