Das Oberlandesgericht München unterbrach auf Wunsch Heers die Sitzung bis zum frühen Nachmittag. Bis dahin wollen die Anwälte den Befangenheitsantrag formulieren.
Zuvor hatte das Gericht eine Abberufung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß abgelehnt. Zschäpes Pflichtverteidiger hatten ihm methodische Fehler bei der Beurteilung der Angeklagten vorgeworfen. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den überwiegend rassistisch motivierten Morden und Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt.