Interesse oder Kontrollsucht?
„Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten.“ Dieser Spruch wird gern bemüht, wenn der Staat etwas genauer hinschaut. Und das stimmt ja auch. Dennoch sollten die Behörden sehr darauf achten, dass sie die Grenze zwischen berechtigtem Interesse und schlichter Kontrollsucht nicht überschreiten.
17.01.2011
, 21:58 Uhr
Deshalb ist es richtig, dass Datenschützer mahnend den Finger heben, wenn die Zahl der Kontoabfragen sprunghaft steigt. Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten. Stimmt. Richtig ist aber auch, dass niemand das Recht hat, Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Auch das Finanzamt nicht.