Justiz muss schnell handeln

Der Fall Gustl Mollath macht Angst: Er wurde wegen angeblicher Wahnvorstellungen von Schwarzgeldgeschäften seiner Frau in die Psychiatrie eingewiesen. Doch längst haben sich diese „Wahnvorstellungen“ als real erwiesen.

Dass im Prozess Fehler gemacht worden sind, zeigt wohl, dass selbst die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens fordert. Das war im Dezember. Passiert ist bis dato nichts. Mollath sitzt nach wie vor in der geschlossenen Anstalt. Seine verlorene Lebenszeit gibt ihm niemand zurück. Die Justiz muss nun schnell handeln.