Gas Kanzler eröffnet mit Habeck und Lindner erstes deutsches LNG-Terminal
Berlin · Im niedersächsischen Wilhelmshaven wurde das erste Flüssiggas-Terminal offiziell durch den Bundeskanzler Olaf Scholz eröffnet.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im niedersächsischen Wilhelmshaven das erste deutsche Flüssiggas-Terminal offiziell eröffnet. Mit diesen und den weiteren geplanten LNG-Terminals werde die deutsche Energieversorgung „unabhängig von den Pipelines aus Russland“, sagte Scholz in seiner Rede auf dem Spezialschiff „Höegh Esperanza“, das am Donnerstag in Wilhelmshaven festgemacht hatte. Über das Terminal sollen jährlich rund sechs Prozent des deutschen Gasbedarfs ins Netz eingespeist werden.
Die sogenannte Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) nimmt verflüssigtes Gas (LNG) von Tankern auf und wandelt es noch an Bord in Gas um. Scholz lobte bei der Eröffnung die rasche Bereitstellung der Anlagen, die noch vor wenigen Monaten kaum für möglich gehalten worden sei. „Das ist jetzt das neue Deutschland-Tempo, mit dem wir Infrastruktur voranbringen“, sagte der Kanzler. Insofern sei dies auch ein Zeichen für die Stärke der deutschen Wirtschaft.
Scholz verwies auf die dramatischen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine - in erster Linie für die Ukrainerinnen und Ukrainer, aber auch für Inflation und Energiesicherheit. Wenn aber nun nach diesem Terminal auch die weiteren geplanten Anlagen in Lubmin, Brunsbüttel und Stade fertiggestellt seien, „dann können wir sagen: Deutschland hat seine Energiesicherheit gewährleistet“, hob der Kanzler hervor. Insofern sei dies „ein guter Tag“.
An der Eröffnung nahmen auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) teil. Habeck sprach in den Zeitungen der Funke Mediengruppe ebenfalls von einem „entscheidenden Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland“. Umweltverbände kritisieren allerdings einen Aufbau von Überkapazitäten für Gasimporte sowie das Missachten sonst geltender Umweltauflagen.