Kein gerichtlicher Persilschein für die NPD
Verfahren auf Feststellung der Verfassungstreue gibt es nicht.
Karlsruhe. Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue von den höchsten deutschen Richtern prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht klar.
Inmitten der Debatte über ein mögliches NPD-Verbot war die Partei im November vorgeprescht und nach Karlsruhe gezogen. Das Gericht sollte nach dem Willen der NPD feststellen, dass diese nicht verfassungswidrig ist — und dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die Rechte der Partei durch den ständigen Vorwurf der Verfassungswidrigkeit verletzen. Noch nie zuvor war in Karlsruhe ein solcher Antrag eingegangen.
Das Verfassungsgericht verwarf das Ansinnen der NPD. Die Karlsruher Richter entschieden, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. „Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen“, heißt es im Beschluss.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete das Vorgehen der NPD als „PR-Gag“. Eigentlich wäre dafür eine Missbrauchsgebühr fällig gewesen, SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, der Vorstoß habe keinerlei juristische Substanz gehabt. „Der Antrag der NPD war reines Theater.“ „Die NPD ist mit ihrem Klamauk in Karlsruhe gescheitert“, sagte der Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck. „Das ist gut so.“ Die Partei werde niemanden finden, „der ihr bescheinigt, sie stünde auf dem Boden des Grundgesetzes“.
Einem neuen Verbotsverfahren kann die Partei ohnehin nicht mehr aus dem Weg gehen. Nur wenige Wochen nach dem Vorstoß der NPD in Karlsruhe hatte der Bundesrat Mitte Dezember beschlossen, einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD zu starten. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. Die Regierung hat bis Ende März eine Entscheidung angekündigt.
Im Jahr 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes — sogenannte V-Leute — damals auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. dpa