Kein Grund zur Euphorie
Diese Zahl klingt vielversprechend: 73 Prozent der Kinder in Hartz-IV- und Geringverdiener-Familien nutzen das Bildungspaket. Wer allerdings tiefer in die Statistik eintaucht, wird schnell merken, dass ihre Aussagekraft sehr begrenzt ist.
Viele Sportvereine bieten ohnehin kostenlose Mitgliedschaften für sozial benachteiligte Kinder an. Schon vorher sind Mittagessen mancherorts umsonst gewesen.
Von den Leistungen des Pakets werden die Hilfen für den Kauf von Schulmaterial mit Abstand am meisten angenommen. Doch die gab es im Sozialrecht auch schon vor dem Karlsruher Richterspruch. Dagegen fristet die Lernförderung ein Schattendasein. Zwar bekommen jetzt mehr bedürftige Kinder einen kostenlosen Nachhilfeunterricht. Doch insgesamt profitieren hier gerade einmal fünf Prozent der Kinder.
Fazit: Durch das Bildungspaket hat sich die Teilhabe von Kindern aus sozial schwachen Familien am schulischen und gesellschaftlichen Leben sicher verbessert. Aber zur Euphorie besteht kein Anlass.