Klare Grenzen
Nun meldete auch das NRW- Innenministerium, dass Polizisten aus ihrem Hoheitsbereich im Kampf gegen Drogen-Kriminalität Spionagesoftware verwendet hätten. Aber: Der Einsatz sei rechtmäßig. Alles auf dem Boden des Grundgesetzes.
Der Staat braucht Instrumente, mit denen er den Gegnern des Gemeinwesens in vergleichbarer Waffenstärke entgegentreten kann. Doch gerade weil Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Internetkriminelle heute unsichtbar im digitalen Netz bekämpft werden müssen, müssen die Schranken für den Einsatz von Trojanern ebenso wirksam wie klar sein. Das ist kein Widerspruch. Wenn sich herausstellt, dass die Spionagesoftware über rechtliche Bestimmungen hinaus geschärft worden ist, könnten Gerichte gefragt sein. Mindestens zur Klarstellung.