Kopierte Guttenberg vom Wissenschaftlichen Dienst?

Berlin (dpa) Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat laut „Spiegel“ eine zehnseitige Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages beinahe unverändert in seine Doktorarbeit übernommen.

Das Papier hatte er dem Bericht zufolge in seiner Funktion als CSU-Abgeordneter selbst in Auftrag gegeben.

Nach „Spiegel“-Informationen verfasste der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler 2004 für Guttenberg die Ausarbeitung „Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion“. Tammler habe seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 beendet und dann an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs weitergeleitet, heißt es in dem Bericht.

Obwohl Abgeordnete den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Arbeit nutzen dürfen, habe Guttenberg den Text nahezu vollständig in seine Dissertation eingefügt. Änderungen Guttenbergs an dem Text fänden sich kaum. Tammler selbst werde namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes erwähnt Guttenberg auf Seite 391 seiner Promotionsschrift.

Die Opposition hat bereits Auskunft darüber verlangt, inwieweit Guttenberg für seine Doktorarbeit den Wissenschaftlichen Dienst eingespannt hat. Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka richtete an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Brief die Frage, wie oft und zu welchen Themen Guttenberg als CSU-Parlamentarier zwischen 2002 und 2007 dort juristische Ausarbeitungen und Literaturlisten bestellt habe.

Guttenberg hatte in seiner Promotionsarbeit den Wissenschaftlichen Dienst als Sekundärquelle für eigene Vorträge zitiert, an einer Stelle auch als Primärquelle. In einer Fußnote Guttenbergs heißt es laut Medienberichten, die Ausarbeitung des Dienstes sei in seinem Auftrag erfolgt. Noch am Mittwoch hatte er betont: „Sollte jemand auf die Idee kommen zu behaupten, Mitarbeiter meines Büros hätten an der wissenschaftlichen Erarbeitung meiner Dissertation mitgewirkt, stelle ich fest: Dies trifft nicht zu.“

Der Wissenschaftliche Dienst recherchiert für Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats. „Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung“, heißt es in den Nutzungsrichtlinien.