Er warf der „Berliner Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ „gezielte Falschberichterstattung“ und „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“ vor. Die in einer Redaktionsgemeinschaft erscheinenden Zeitungen blieben bei ihrer Darstellung.
Unterdessen wurde bekannt, dass der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sich vor rund drei Jahren einen Flug von Partymanager Manfred Schmidt hat bezahlen lassen. Die Staatskanzlei bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Magazins „Stern“. Die Kosten für einen Charterflug Berlin-Hamburg habe die Firma von Herrn Schmidt getragen. dpa