Länderfinanzausgleich: Zahlmeister der Nation proben den Aufstand
Analyse: Die reichen Bundesländer im Süden sträuben sich gegen den Finanzausgleich.
Berlin. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen machen Front gegen den Finanzausgleich. Die drei größten "Geberländer" in dieser Umverteilungsmaschinerie, die selbst neue Schulden machen, wollen nicht mehr die "Zahlmeister der Nation" sein. Sie wollen nicht weiter hinnehmen, dass sie finanzschwache "Nehmerländer" mit dem Geld "Wohltaten" oder "Bonbons" verteilen wie beitragsfreie Kindergartenjahre oder das gebührenfreie Studium.
Die Idee klingt einfach und fair: Die Starken helfen den Schwachen. Denn jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen und geografischen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse". So regelt der Finanzausgleich seit Jahrzehnten die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt - jeder Gebietskörperschaft steht ein Teil des Steuerkuchens zu. In der ersten Stufe bekommen die "armen" Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen die starken Länder Einnahmeunterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6,9 Milliarden Euro unter den Ländern umverteilt. Das Geld kam im wesentlichen aus Bayern (3,37 Milliarden), Hessen (1,92 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,51 Milliarden). Die wohlhabende Hansestadt Hamburg steuerte noch 48,73Millionen Euro bei, das einstige Hauptzahlland NRW etwa 60,84 Millionen Euro. Es standen also fünf "Geberländer" elf "Nehmerländern" gegenüber. Das mit Abstand meiste Geld erhielt im vergangenen Jahr Berlin mit 2,89 Milliarden Euro.
Eine Konstellation Fünf gegen Elf oder eigentlich 13 Empfänger gegen drei Zahler macht eine Reform schwierig. Änderungen wird es aber geben müssen. Denn das jetzige Umverteilungssystem läuft 2019 aus. Dann ist auch Schluss mit dem Solidarpakt II für den Aufbau Ost. Hinzu kommt die schärfere Schuldenbremse im Grundgesetz: Spätestens von 2020 an dürfen Länder in Normal-Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen.