Aktionsbündnis: Mit Volksbegehren zurück zum Rauchverbot „light“

Ein Jahr striktes Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen: Das spaltet die Gesellschaft, sagen Raucher. Ein Aktionsbündnis will mit einem Volksbegehren zurück zum Verbot „light“.

Ein Jahr Rauchverbot in NRW - dads Aktionsbündnis „NRW genießt!“ strebt eine Light-Version des Verbots an.

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Essen. Das strikte Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ist an diesem Donnerstag ein Jahr in Kraft. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, Vereinsheimen, öffentlichen Einrichtungen, im Kultur- und Freizeitbereich oder auch in geschlossenen Sportstadien darf nicht mehr gequalmt werden.

Die Gegner im Aktionsbündnis „NRW genießt!“ wollen mit einem Volksbegehren zu einem Light-Verbot zurück. Im Sommer wollen sie ihren Antrag dazu beim Innenministerium stellen, sagte Koordinator Detlef Petereit in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.

Frage: Hat außer Ihnen überhaupt noch jemand Interesse, das Rauchverbot zu kippen?
Antwort:
Wir gehen davon aus, dass das Interesse sehr groß ist. Es geht ja nicht darum, das Rauchverbot zu kippen. Es geht darum, die Rechte für Raucher und Wirte so zu gestalten, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen stattfinden, aber trotzdem die persönliche Freiheit der Leute und ihre Sozialkontakte nicht eingeschränkt werden.

Frage: Die Sozialkontakte scheinen doch nicht zu leiden, wenn man die Rauchergrüppchen vor den Kneipen sieht.
Antwort:
Es gibt eine massive Einschränkung der Kontakte zwischen Nichtrauchern und Rauchern. Die Nichtraucher beklagen sich häufig, dass sie dann drinnen allein zurückbleiben, wenn die Raucher rausgehen. Warum können die Nichtraucher mit Rauchern nicht in einem Raum sitzen? Das kann ja ein abgetrennter Raum sein.

Frage: Sie wollen ein Rauchverbot light?
Antwort:
Das Volksbegehren fordert die umfassende Korrektur der seit dem 1. Mai 2013 bestehenden Situation. Nordrhein-Westfalen hatte bis dahin ein in den Anfängen umstrittenes, aber dann von einem großen Teil der Bevölkerung stark akzeptiertes Rauchverbotsgesetz, das die Aufgaben eines effektiven Nichtraucherschutzes erfüllt.

Frage: Sie meinen das Gesetz mit den Ausnahmeregelungen.
Antwort:
Ja, aber es wurde seitens der Behörden und der Landesregierung nie konsequent vollzogen. Bekannt ist, dass keine Kontrollen stattfanden und dass nur auf Anzeigen reagiert wurde. Angeblich war das zu kompliziert. Wer Rauchernebenräume hat, oder wer eine Rauchergaststätte führen will, der könnte sich auch anmelden - so hat man das in Berlin gemacht. Dann wäre das sehr einfach kontrollierbar.