Australischer Giftmüll darf vorerst nicht in NRW verfeuert werden
Die Umweltbehörden bleiben bei ihrem Nein zur Verbrennung von australischem Giftmüll in Nordrhein-Westfalen. Etwa die Hälfte der insgesamt 22 000 Tonnen sollten die Verbrennungsanlagen in Dormagen, Herten und Leverkusen verfeuern.
Düsseldorf. Die Umweltbehörden bleiben bei ihrem Nein zur Verbrennung von australischem Giftmüll in Nordrhein-Westfalen. Wie das Umweltministerium am Freitag in Düsseldorf mitteilte, hätten die zuständigen Bezirksregierungen in Abstimmung mit dem Ministerium die Widersprüche gegen das Importverbot zurückgewiesen. Die australische Firma Orica, die den Giftmüllimport im Dezember 2006 beantragt hatte, könne jetzt gegen die Ablehnung vor den Verwaltungsgerichten klagen. NRW wehrt sich dagegen, die mit Hexachlorbenzol verunreinigten Abfälle in Deutschland zu entsorgen. Etwa die Hälfte der insgesamt 22 000 Tonnen sollen die Verbrennungsanlagen in Dormagen, Herten und Leverkusen verfeuern. Die zuständigen Bezirksregierungen hatten die Importgenehmigungen im Juni versagt. Die australische Regierung hätte nicht überzeugend nachweisen können, dass der Sondermüll nicht auch im eigenen Land ordnungsgemäß und umweltgerecht beseitigt werden könne. Orica hatte daraufhin Widersprüche eingelegt.