Der Anschlag von Berlin De Maizière: Man hätte Amri verhaften können
Vor dem Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag sagte er aus, spätestens Ende Oktober 2016 hätte der Berlin-Attentäter in Abschiebehaft genommen werden sollen "und müssen".
Düsseldorf. Nicht einmal versucht habe man es. Was Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag im Amri-Untersuchungsausschuss des Landtags sagte, klang so ganz anders als das, was sein NRW-Amtskollege Ralf Jäger (SPD) stets betont hatte. Dass nämlich der Rechtsstaat beim Versuch, den späteren Berlinattentäter von der Straße zu holen, bis an seine Grenzen gegangen sei. De Maizière sieht es so: „Man hätte spätestens ab Ende Oktober mit guten Gründen einen Antrag auf Sicherungshaft stellen können. Es wurde aber nicht einmal versucht.“
Sowohl die NRW-Landesregierung als auch der von ihr beauftragte Sonderermittler Bernhard Kretschmer hatten zuvor geurteilt, man habe Anis Amri nicht in Abschiebehaft nehmen können, weil mit den für eine Ausweisung notwendigen Passersatzpapieren aus Tunesien nicht binnen der Drei-Monats-Frist für eine solche Inhaftierung zu rechnen gewesen sei. Das sieht der Bundesinnenminister ganz anders: Ende Oktober sei die tunesische Staatsbürgerschaft des 24-Jährigen bestätigt worden. „Warum sollte dann eine Passersatzpapierbeschaffung bei geklärter Identität mehr als drei Monate dauern?“, fragte er gestern im Ausschuss.
Thomas de Maizière über die Aufarbeitung des Falles Amri im Untersuchungsausschuss
Auf den Hinweis von SPD-Mann Thomas Stotko, dass nicht die tunesischen Behörden, sondern lediglich Interpol Tunis die Identität bestätigt habe, antwortete er: „Interpol ist doch keine NGO!“ Deren Feststellung gelte schon als „verbindlich“. Und er selbst sei Anfang 2016 in Tunesien gewesen, um über die Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Staatsbürgern des Maghreblandes ohne Bleibeperspektive in Deutschland zu sprechen: „Schwierig ist sie immer noch, aber sie ist besser geworden.“
Ohnehin aber glaubt de Maizière nicht, dass die Drei-Monats-Frist im Fall Amri Geltung hatte. Denn der Tunesier selbst habe durch seine ständigen Wohnortwechsel ohne Meldung bei den Behörden, durch seine Scheinidentitäten und sogar das Ausweisen mit falschen Papieren alles dafür getan, das Verfahren zu verzögern. In diesem Fall ist eine Sicherungshaft bis zu sechs Monate möglich. Dass seine Rechtsauffassung in dem komplexen Fall von der des NRW-Innenministers abweiche, wie die Grünen-Abgeordnete Monika Düker bemerkte, nannte de Maizière „nicht verwunderlich“. „Wir haben eine Instanz, die klärt das — und das sind die Gerichte“, sagte er. Deshalb hätte man diesen Fall einem Richter vorlegen können „und vorlegen müssen“. Welche Stelle zwischen Kleve und Köln dafür zuständig gewesen wäre, könne er indes nicht beurteilen: „Das muss in NRW geklärt werden.“
Harte Worte aus Sicht von Ralf Jäger. Dabei hatte der Bundesinnenminister zu Beginn seiner Vernehmung sogar explizit erklärt, es gehe ihm nicht um Schuldzuweisungen. So verteidigte er die Einschätzung von Amris Gefährlichkeit als eher gering, die im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von allen beteiligten Institutionen einvernehmlich getroffen worden sei, als zwar „objektiv unzutreffend“, aber auch als „nachvollziehbar und nicht kritikwürdig“.
„Unsere Sicherheitsbehörden haben über ein Jahr viel getan, um einen Verdacht gegen Amri zu erhärten“, erklärte de Maizière. Aber ohne Erfolg. Vielmehr habe die Entwicklung angedeutet, dass der Tunesier eher in die Drogenkriminalität abrutsche — was lange als Ausschlusskriterium für Dschihadisten galt. „Das hat sich geändert“, sagt der Minister. Und so verhalte es sich eben mit vielen Fragen, die in der Aufarbeitung des Anschlags von Berlin jetzt auf den Tisch kommen. „Was Sie hier machen, ist eine Obduktion“, sagte er den Landespolitikern. Der Pathologe wisse später immer genau, was der Hausarzt übersehen hat.
Der Bundesinnenminister nutzte die Vernehmung in Düsseldorf auch dazu, auf Schritte hinzuweisen, die seit dem 19. Dezember unternommen oder angestoßen wurden. So wolle man Gefährder in Zukunft einfacher in Sicherungshaft bringen können, aber auch andere Ausländer, die Rechtsgüter etwa durch Drogen- oder schwere Gewaltkriminalität gefährden. Auch die Fußfessel und generell eine ausgedehnte Überwachung für Gefährder nannte de Maizière. Zudem bemühe sich Deutschland derzeit um einen besseren Datenaustausch innerhalb Europas. Der Innenminister erneuerte aber auch seine Kritik am uneinheitlichen Rechtsrahmen für die Gefahrenabwehr innerhalb Deutschlands: Dass ein Bundesland auf eine Beratung im GTAZ hin lückenlose Überwachung anordne, während das nächste überhaupt nichts mache, sei „nicht erträglich“.