Neue Fakten Der neue NRW-Schulplan: Von Corona-Tests und Millionen für Endgeräte

Düsseldorf · Wie das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen die Rückkehr nach den Sommerferien in die Schulen angehen will. Und wo das noch Lücken hat.

Ein Schüler tippt in einer Schule auf einem iPad. Die Schulen in NRW sollen bereits jetzt digitale Endgeräte für Schüler und Lehrer bestellen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Opposition im Landtag Nordrhein-Westfalens scharrt schon mit den Hufen, das Landesthema Schule wird zum Start nach den Sommerferien am 12. August wohl prekär: Wie gestern die Schulministerin Yvonne Gebauer mit Staatssekretär Matthias Richter in Düsseldorf verlauten ließ, wird es „zeitgerecht zum Schulstart“ einen alle Aspekte umfassenden Corona-Schul-Gesamtplan geben, der die Fragen von Lehrern, Eltern und Schülern im Hinblick auf Hygieneschutzplan und Betreuungsverordnung beantworte.

Das beinhalte auch die Frage nach möglichen Massentestungen zum Schulstart. Eben genau dann, wenn Lehrer und Schüler in Gesamtzahl nach Urlauben im In- oder Ausland wieder aufeinander treffen. Noch in der kommenden Woche werde man dazu mit den zuständigen Ministerien beraten, sagte Gebauer, die anlasslosen Tests grundsätzlich eher skeptisch gegenüber steht. Gebauer deutete aber an, es gebe Entwicklungen, „nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern, dass man dahin kommt, Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher in noch zu definierenden Abständen testen zu lassen“. Genaueres ist dazu noch nicht zu erfahren. Wichtig sei der Ministerin ein „gemeinsames Handeln“. Abstimmung nehme „Unsicherheit bei Lehrern und Elternschaft und sorgt für Vertrauen in unser Vorgehen“. Zur Debatte stehen verschiedene Fragen: Sollen Lehrkräfte, die Sorge vor einer Ansteckung haben, sich kostenlos testen lassen dürfen? Wird die ganze Schule durchgetestet, wenn ein Schüler oder Lehrer erkrankt? Soll es an ausgewählten Schulen wissenschaftlich begleitete Tests geben? Müssen Corona-Tests von Schülern und Lehrern verlangt werden, die aus Risikoländern zurückkehren und wie wäre die Finanzierung zu regeln?

Die Digitalstrategie des
Landes nimmt Kontur an

Deutlich verbindlicher ist das Land in Fragen der Digitalisierung aufgestellt. Der Anspruch des Schulministeriums ist, dass schon zum Schulstart nach Möglichkeit Schüler und Lehrer mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind, die Laptops oder Tablets sein sollen. Genauer: 103 Millionen Euro stehen für das Lehrerausstattungsprogramm zur Verfügung, gerechnet wird bei rund 200 000 Lehrern in Voll- oder auch Teilzeit in NRW mit einem jeweiligen Gerätepreis von 500 Euro.

Ebenso bei den Schülerinnen und Schülern: Um jenen, denen bislang kein digitales Endgerät, das über ein Smartphone hinausgehen sollte, eines bieten zu können, stehen fast 178 Millionen Euro zur Verfügung: 105 Millionen vom Bund, 17,8 von den Schulträgern und 55 vom Land – ausgegangen war die Berechnung von 356 000 Schülern aus der Mindestsicherung. Geräte für jene Schüler sollen die Schulträger beschaffen, obwohl die Förderrichtlinie erst kommende Woche erscheint: Alles, was seit dem 16. März von Schulträgern an Ausstattung beschafft worden ist, lässt sich auf das Ausstattungsprpogramm anrechnen, so Gebauer. SPD-Schulexperte Jochen Ott kritisierte das: „. Es ist uns schleierhaft, warum bis heute keine Förderrichtlinien zur Anschaffung der Endgeräte erarbeitet und vorgestellt wurden.“

Gebauer forderte von den Schulträgern, nach Möglichkeit bis zum Schulstart ausgerüstet zu sein. Auch die Wartung liege künftig in der Hand der Schulträger. Die Geräte verblieben an den Schulen und sollen den ausgewählten Schülern leihweise mitgegeben werden, wenn „Lernen auf Distanz“ notwendig sein sollte, so Gebauer. Sie kämen aber auch als Mittel des Präsenzunterrichts infrage. „Wir sind der Überzeugung, dass Lehrer am besten wissen, welche Schüler Geräte benötigen“, sagte Gebauer. Richter betonte, es könne nicht sichergestellt werden, dass zum Schulstart alle Geräte zur Verfügung stünden. Die Digitalisierung in NRW habe aber im Ländervergleich, so Gebauer, längst „eine neue Geschwindigkeit aufgenommen“. Eine Leihgebühr für die Geräte sehe die Richtlinie nicht vor.

Neue Voraussetzungen soll es dann auch in der Bewertung des Lernens auf Distanz geben. Das soll künftig auch bewertet werden. „Der rechtliche Rahmen ist von den Schulen eingefordert worden. Wir haben das mit Konzepten versehen“, sagte Gebauer. Dass es keine landesweiten Standards für digitale Ausstattung an Schulen geben soll, begründete die Schulministerin mit der bereits unterschiedlich vorhandenen Ausstattung an den Schulen. „Viele Schulen sind da sehr aktiv“, eine Vergleichbarkeit spiele bei Lehrern und Schülern keine Rolle.