Lebensmittel Die Hygieneampel für Lebensmittel soll kommen
Nachdem Versuche, auf Bundesebene für Transparenz zu sorgen, gescheitert sind, will Minister Remmel (Grüne) ein Landesgesetz.
Düsseldorf. Die Hygiene-Ampel im Lebensmittelbereich soll in Nordrhein-Westfalen kommen. Nachdem das Projekt für mehr Transparenz sich auch fünf Jahre nach den ersten Initiativen nicht in einem Bundesgesetz niedergeschlagen haben, will NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) das Projekt nun auf Landesebene durchsetzen.
Noch in diesem Jahr soll es ein Gesetz für NRW geben. Die Ergebnisse regelmäßiger Überprüfungen von Supermärkten, Lebensmittelherstellern, Bäckereien oder Gaststätten sollen in einer Ampelfarben-Bewertungsskala veröffentlicht werden. Der Verbraucher könne damit „auf Augenhöhe“ entscheiden, sagt Remmel. Für „sauber arbeitende“ Betriebe schaffe das Verfahren einen Wettbewerbsvorteil, der Druck auf schwarze Schafe steige.
Die amtlichen Kontrollen sollen übersetzt werden in eine Bewertungsskala mit drei Bewertungsstufen: Grün (Anforderungen erfüllt), gelb (teilweise erfüllt) und rot (unzureichend erfüllt). Der Betrieb muss das Ergebnis so zugänglich machen, dass es für den Kunden vor Betreten der Betriebsstätte einfach zur Kenntnis genommen werden kann. Der Aushang muss entweder direkt an der Eingangstür angebracht, oder — bei Betrieben ohne Kundenkontakt — im Internet veröffentlicht werden.
Remmel sieht für seinen Vorstoß, der freilich noch vom Landtag abgesegnet werden muss, dringenden Handlungsbedarf. Die Beanstandungsquoten seien seit Jahren bundesweit hoch. In NRW wurden 2015 knapp elf Prozent der Lebensmittelproben bemängelt — im Vergleich zu 9,5 Prozent 2014. Minister verweist auf erfolgreiches Projekt der „Gastro-Ampel“.
Das Ministerium fühlt sich ermutigt durch einen „erfolgreich verlaufenden Pilotversuch in Bielefeld und Duisburg.“ Dabei kooperierten die beiden Städte seit 2013 mit der Verbraucherzentrale NRW für deren Smartphone-App „appetitlich“ — ein online abrufbares Ampelsystem, das die Farben Grün, Gelb oder Rot für die Betriebe vergibt. Die Behörden leiten dabei ihre Beanstandung von Arbeitsräumen, unsachgemäßem Umgang mit Lebensmitteln oder mangelhaften Informationen zu Zusatzstoffen auf der Speisekarte an die Verbraucherzentrale weiter, die das Ergebnis dann per App veröffentlicht. Auch die Verbraucherschützer registrierten positive Wirkungen. Die grüne Quote habe sich unter den Gastronomen erhöht.
Einigen Gastwirten gefiel das System allerdings nicht, sie klagten vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen der Prangerwirkung und bekamen durch ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil recht. Es gebe keine Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren.
Eben diese Rechtsgrundlage, also ein Gesetz, soll es nun aber geben. Und zwar für einen wesentlich größeren Bereich als nur die Gastronomie. Landesweit 150 000 Betriebe — vom Lebensmittelproduzenten über Metzgereien, Bäckereien über weiterverarbeitende Betriebe bis hin zu Restaurants und Cafés — sollen per Ampel zur Transparenz und besserer Hygiene gezwungen werden. Das Umweltministerium hofft, dass dieses Gesetz dann auch Nachahmer in anderen Bundesländern findet.