Ärzte sollen demnach in Ausnahmesituationen bei unheilbaren Krankheiten und nicht mehr zu lindernden unerträglichen Leidenssituationen bei „Tötung auf Verlangen“ straffrei bleiben. Bertrams spricht dabei von einem letzten Mittel.
Zuletzt hatte sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD), Nikolaus Schneider, in Interviews zum Sterbehilfe-Wunsch seiner an Krebs erkrankten Frau geäußert. Der CDU-Politiker Peter Hintze hatte sich am Mittwoch in der „taz“ ebenfalls für eine liberale Linie bei der Sterbehilfe ausgesprochen. Die geplante gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe müsse „auch Ärzten erlauben, ihren Patienten zu helfen“, sagte Hintze und stellte sich damit gegen den Kurs seiner Partei. Der Bundestag will bis 2015 über eine Gesetzesreform bei der Sterbehilfe entscheiden.