Nach BGH-Urteil: Einziges NRW-Abschiebegefängnis ist leer

Nach mehreren Urteilen zur Abschiebehaft hat Nordrhein-Westfalen die Konsequenzen gezogen. Das landesweit einzige Abschiebegefängnis in Büren ist leer.

Die Abschiebehaftanstalt in Büren bei Paderborn (Ostwestfalen) - Archivfoto

Foto: Uta_Rademacher

Büren (dpa) - Das einzige Abschiebegefängnis in NRW steht leer. Vor einigen Tagen hätten die letzten Abschiebehäftlinge das Gefängnis verlassen, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Büren bei Paderborn, Udo Wehrmeier, am Donnerstag auf Anfrage.

Nach dem Europäischen Gerichtshof hatte in der vergangenen Woche auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. Von den zuletzt rund 30 Abschiebehäftlingen wurden sieben freigelassen, die in EU-Länder abgeschoben werden sollten. Die restlichen 21 wurden in eine „europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung“ in Berlin gebracht.

„Noch hat das Innenministerium nichts mitgeteilt, wie es weitergeht„, sagte Wehrmeier. „Ich bin gespannt, was da kommt.“ In Büren waren die Abschiebehäftlinge auf dem selben Gelände wie etwa 160 Strafgefangene mit kurzen Haftstrafen untergebracht. Obwohl es getrennte Gebäude sind, hatten die Gerichte dies für unzulässig erklärt.

Die rund 30 Beschäftigten eines privaten Dienstleisters, die die Abschiebehaftabteilung betreut haben, kommen noch täglich zum Dienst. Sie seien mit der Renovierung und der Herrichtung des Abschiebe- und Frauenbereichs beschäftigt, sagte Wehrmeier.