Krawatte fast bundesweit kein Muss vor Gericht

Düsseldorf (dpa). In Baden-Württemberg fällt zum 1. August die Krawattenpflicht für Anwälte vor Gericht, in NRW besteht diese schon seit Jahren nicht mehr. Die „Ära des offenen Hemdes“ begann in Nordrhein-Westfalen bereits 2006, als die Kleiderordnung reformiert wurde und das Land die Verantwortung an die Anwaltskammern übertragen hat, wie ein Sprecher des NRW-Justizministerium am Dienstag auf dpa-Anfrage sagte.

Die Krawatte muss nicht mehr verpflichtend vor Gericht getragen werden - es ziemt sich aber.

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Die Sprecher der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und Hamm empfehlen lediglich das Tragen einer Krawatte bei bestimmten Verfahren, etwa vor dem Oberlandesgericht. Vorschriften erteilten sie jedoch nicht. Das ergab eine Umfrage bei den Kammern. Nach der Reform in Baden-Württemberg bleiben lediglich Bayern und Hamburg übrig, wo die weiße Halsbinde weiterhin Pflicht ist.