Ermittler rüsten nach im Kampf gegen Wirtschaftskriminelle
NRW führt nun die „elektronische Akte“ ein.
Düsseldorf. Im Kampf gegen die grassierende Wirtschaftskriminalität hat die nordrhein-westfälische Justiz den Schritt aus dem Papier- hin zum Daten-Zeitalter endlich vollzogen - jedenfalls teilweise. Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) stellte am Mittwoch ein Modellprojekt zur "elektronischen Akte" vor, das bald landesweit Standard in großen Wirtschaftsverfahren sein soll.
Bei großen Prozessen - wie etwa gegen die ehemaligen Mannesmann-Manager und einige Aufsichtsratsmitglieder des Konzerns -, sind 15 000 bis Blatt Akten keine Seltenheit, erläuterte Peter Lichtenberg, Generalstaatsanwalt in Düsseldorf.
Seit einigen Jahren war die Rückständigkeit der Ankläger offensichtlich: Die Staatsanwälte mussten während des Prozesses in den Aktenbergen die Belegstellen suchen, während die Top-Anwälte alles bequem per Mausklick in den Datenbänken ihrer Laptops fanden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat nun ein praxistaugliches Programm entwickelt, das den Ermittlern neue Möglichkeiten bietet und eine weitaus höhere Effizienz in der Bearbeitung garantiert.
Der Ablauf soll künftig so sein: Beim ersten Verdacht wird die Polizei aktiv, sammelt Hinweise in ihren Computern, kopiert diese auf eine CD und übergibt diese bei ausreichendem Verdacht auf eine Straftat an die Staatsanwälte. Dort wächst nun die elektronische Akte.
Die Polizei kann nun noch online neue Erkenntnisse beisteuern, aber nicht mehr auf den ganzen Datenbestand zugreifen. "Das ist sehr viel schneller als das bisherige Verfahren", sagte Müller-Piepenkötter. Sie betonte auch, dass die Akten vor dem Zugriff von Hacker-Attacken gesichert seien.
Die Zahl der großen Wirtschaftsdelikte ist in den vergangenen Jahren deutlich zunehmend. Im vergangenen Jahr gab es 2728 bedeutende Verfahren, rund 200 mehr als im Jahr zuvor. Die Ministerin führt dies einerseits auf Schwankungen zurück, die durch große Komplexe aufträten. "Aber es gilt auch: Es gibt sicherlich eine Mentalität in gewissen Finanzkreisen, die strafrechtlich relevantes Tun zumindest begünstigt", so die Ministerin.
Deshalb trete sie dafür ein, über eine Verschärfung der Regeln für riskante Finanzgeschäfte nachzudenken. Freilich bedarf es dazu Änderungen in den Bundesgesetzen, die Landesminister haben da erst einmal nur das Vorschlagsrecht.