Faruk Sen: Chance auf Einigung nach Treffen mit Laschet?
Arbeitsrechtsexperten geben der fristlosen Kündigung wegen eines umstrittenen Vergleichs der Lage von Türken mit Juden nur geringe Chancen vor Gericht.
Düsseldorf. Im Streit um die fristlose Kündigung des Essener Türkeiforschers Faruk Sen wird eine außergerichtliche Einigung nicht mehr ausgeschlossen. Nach einem dreieinhalbstündigen Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Wissenschaftler und dem NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU) wurde der für Dienstag angesetzte Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Essen einvernehmlich abgesagt.
Stattdessen wollen Sen und Laschet am Dienstagmorgen in Düsseldorf gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des Zentrums für Türkeistudien, Fritz Schaumann, erneut nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Faruk Sen verlangt die Rücknahme der fristlosen Kündigung. Als Kompromisslinie gilt für den mehrfach ausgezeichneten Türkeiforscher, dass er zeitlich befristet als Direktor an sein Institut zurückkehrt, um seine Nachfolge zu regeln.
Anschließend würde Sen seine Freistellung beantragen, um sich beim Aufbau der deutsch-türkischen Universität in Izmir zu engagieren. Grundvoraussetzung ist die Rücknahme der Kündigung. "Geschieht dies nicht, werde ich alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof gehen", erklärte Sen am Montag nach dem Treffen mit Laschet im Gespräch mit unserer Zeitung.
Arbeitsrechtsexperten geben der fristlosen Kündigung wegen eines umstrittenen Vergleichs der Lage von Türken mit Juden ohnehin nur geringe Chancen vor Gericht. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Friedhofen bezweifelt, dass der Vorstand überhaupt berechtigt war, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Zudem sei bei einem möglichen Vergehen Sens Leistung und die Schwere der Verfehlung abzuwägen. Eine Abmahnung liege nicht vor, Sen habe 23 Jahre das Studienzentrum geleitet und dafür nachweislich höchste Anerkennung erfahren, so Friedhofen. Die fristlose Kündigung sei das schärfste Mittel des Arbeitgebers. "Nach meiner Einschätzung reicht der Sachverhalt dafür nicht", sagte Friedhofen.