Finanzen: NRW-Landtag ringt um die Schuldenbremse

Minister Linssen fordert eine Verfassungsänderung. Dagegen sperrt sich die Opposition.

Düsseldorf. Der Bund hat sie, das Land Nordrhein-Westfalen wird sie bekommen: Die selbst verordnete Schuldenbremse beschäftigt derzeit die Politik in Berlin wie in Düsseldorf. Während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) schon jetzt Ausblicke auf einen drastischen Sparkurs gibt, hält sich sein NRW-Kollege Helmut Linssen (CDU) bedeckt.

Denn im Düsseldorfer Landtag gibt es einen erbitterten Streit um die Frage, wie diese Schuldenbremse gesetzlich verankert werden soll. CDU und FDP wollen dafür die Verfassung ändern und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht.

Sie folgen damit den Vorgaben des Bundes: Noch zu Zeiten der Großen Koalition war die Schuldenbremse als Stoppsignal für alle öffentlichen Haushalte in das Grundgesetz übernommen worden. Diese Selbstverpflichtung gilt auch für die Länder. Unklar ist jedoch, ob sie ebenfalls ihre Verfassung ändern müssen. Dazu bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Die verweigert in NRW vor allem die SPD, in ihrem Windschatten formieren sich auch die Grünen.

Linssen wirbt für seinen Gesetzesentwurf mit einer recht klaren Ansage: "Wenn wir die Schuldenbremse nicht in der Verfassung festschreiben, wird sie nicht ernst genommen." Er verweist auf die mittlerweile fast 130 Milliarden Euro Schuldenlast, die NRW angehäuft hat. Dagegen müsse es ein wirksames Konzept geben.

Genau das aber verweigere Linssen, bemängelt die SPD und bezieht sich auf die mittelfristige Finanzplanung des Ministers. Die sieht bis 2013 eine konstant hohe Neuverschuldung von mindestens 6,4 Milliarden Euro jährlich vor. Von Sparen keine Spur, so die Opposition. Tatsächlich soll erst ab 2013 der Verschuldungssinkflug einsetzen, der 2020 - wie im Grundgesetz vorgeschrieben - in einer Null-Neuverschuldung münden soll. Details dazu gibt es aber nicht.

Statt einer Verankerung in der Landesverfassung plädieren SPD und Grüne für eine Änderung der Haushaltsordnung. Die ist mit einfacher Mehrheit zu erreichen. Sie wäre daher auch leichter wieder zu kippen.

Die in der Großen Koalition vereinbarte Schuldenbremse ist auch in anderen Ländern nicht unumstritten. Das schwarz-gelb regierte Baden-Württemberg will sie ebenso wenig in die Verfassung aufnehmen wie das schwarz-gelbe Sachsen. Das schwarz-gelbe Schleswig-Holstein will gegen die Verfassungsänderung auf Bundesebene sogar klagen.

Auch die Kommunen machen mobil. "Die Schuldenbremse führt dazu, dass das Land zu Lasten der Kommunen spart", sagte Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die kleinen Gemeinden befürchten wie die Großstädte, dass Bund und Land ihre Sparpläne auf ihren Kosten aufstellen.