NRW Gemeindefinanzen: Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Schlappe für einige klagende NRW-Bürgermeister: Bei der Verteilung von Steuergeldern ging alles rechtens zu.

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Münster (dpa) - Zahlreiche nordrhein-westfälische Gemeinden sind mit einer Klage für einen größeren Anteil an den Steuergeldern gescheitert. Das von ihnen angegriffene Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012 sei verfassungskonform, entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster. Die klagenden 80 meist ländlichen Kommunen sahen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt. Die Verfassungsrichter entschieden jedoch, das Land habe seinen Spielraum genutzt und die Mittel dabei gerecht verteilt (Az.: VerfGH 19/13 und VerfGH 24/13).

Die Kläger hatten zwei Punkte bemängelt. Zum einen hatten sie insgesamt eine höhere Zahlung für Städte und Gemeinden vom Land gefordert. Außerdem kritisierten sie die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Gelder. Nach Ansicht des Landesgesetzgebers hatte sich aber die landesweite Haushaltslage damals im Vergleich zu den Kommunen nicht wesentlich verbessert. Diese Einschätzung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Richter.

Auch bei der Umverteilung der Landesmittel an die Städte und Gemeinden sei es verfassungskonform zugegangen. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass das Gleichbehandlungsgebot der Kommunen verletzt wurde. Zwar sei es zu Verwerfungen durch eine Neuberechnung von Sozial-, Schüler- und Flächenansatz gekommen. Das Land habe sich aber durch finanzwissenschaftliche Gutachten im Vorfeld genügend abgesichert.

In der mündlichen Verhandlung Mitte März war auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht erörtert worden. Die klagenden Bürgermeister hatten eine Klärung durch die Bundesrichter in Karlsruhe gefordert. Der NRW-Verfassungsgerichtshof um Präsidentin Ricarda Brandts wies dies allerdings am Dienstag als unnötig zurück.