Internet: Kinderpornos aus dem Netz
Seiten, die das Bundeskriminalamt den Internet-Anbietern nennt, sollen von diesen gesperrt werden. Zunächst auf freiwilliger Basis.
Berlin. Im Kampf gegen das Millionengeschäft mit Kinderpornografie will die Bundesregierung einschlägige Internetseiten sperren - zunächst auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen mit den Internet-Anbietern (Providern). Ein Gesetz soll erst später folgen. Nach monatelangen Debatten einigte sich die Große Koalition im Bundeskabinett auf diesen Kompromiss.
Ziel ist ein Gesetz, das Provider zur Sperrung von Seiten verpflichtet, die Vergewaltigungen von Kindern und Säuglingen zeigen. Bis dahin hat Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 75 Prozent der deutschen Internet-Anbieter dafür gewonnen, auf freiwilliger Basis in den nächsten sechs Monaten erste Seiten zu sperren. So viel Zeit ist notwendig, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Kritik an der Sperre von Kinderpornoseiten wies von der Leyen zurück. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern stehe über dem Grundrecht auf Freiheit von Kommunikationsmitteln, sagte sie. "Wir wollen nicht länger tolerieren, dass die Vergewaltigung von Kindern massenhaft im Internet in Deutschland abrufbar ist."
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies bereits im Vorfeld in einem Brief an von der Leyen darauf, dass Sperrungen im Internet - "egal zu welchem noch so berechtigten Zweck" - erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreifen: "Jeder einzelne Datenstrom muss bei einer effektiven Sperrmaßnahme daraufhin überprüft werden, ob mit ihm kinderpornographische Inhalte abgerufen werden sollen", schrieb Zypries. Auch die Justizministerin trägt aber ein entsprechendes Gesetz mit.
Dieses Gesetz muss nun erarbeitet werden. Den im Kabinett verabschiedeten Eckpunkten zufolge sollen die Anbieter von der Haftung für versehentlich gesperrte Seiten befreit werden. Die Provider werden nicht verpflichtet, selbst nach kinderpornografischen Inhalten zu fahnden.
Die Sperrungsverpflichtung soll allein für kinderpornografische Seiten eingeführt werden. Kritiker befürchten, dass die Sperre demnächst auch auf andere Seiten, etwa solche mit Gewaltvideos oder Glücksspielseiten, ausgeweitet werden könnte.
Von der Leyen sagte, fünf von acht Anbietern - die Telekom, Vodafone/Arcor, sowie die Anbieter Alice, O2 und Kabel Deutschland - hätten die Sperrung von Kinderpornografie-Seiten zugesagt. Die kleineren Anbieter Freenet, United Internet und Versatel wollten bisher nicht mitmachen.
80 Prozent der Kinderporno-Konsumenten nutzten die Angebote auf Internetseiten, sagte von der Leyen. 20 Prozent tauschten Kinderpornografie in Foren und Chaträumen aus. Die Regierung wolle den Einstieg in den Konsum kinderpornografischer Darstellungen erschweren und den kriminellen Markt für kinderpornografische Bilder, auf dem Millionen verdient würden, "empfindlich stören".
Die Verbreitung von Kinderpornografie boomt seit Jahren (siehe Grafik). Nach Hochrechnungen des Familienministeriums werden täglich Kinderpornoseiten bis zu 400 000 Mal in Deutschland angeklickt.
Nach Paragraf 184 b Strafgesetzbuch werden Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.