Justiz-Dilemma: Kein Platz für Prozess um Lustreisen

Am Amtsgericht Gummersbach sind im Lustreise-Skandal 14 Beschuldigte angeklagt. Doch das Gebäude ist zu klein.

Gummersbach. Die endgültige juristische Aufarbeitung des so genannten Lustreise-Skandals um von Energieversorgungsunternehmen bezahlte Ausflüge von Politikern ist ins Stocken geraten: Ein mögliches Strafverfahren am Amtsgericht Gummersbach gegen 14Bürgermeister, Verwaltungschefs und Kommunalpolitiker aus dem Oberbergischen wegen Vorteilsnahme beziehungsweise Untreue wird wohl erst nach den NRW-Schulsommerferien stattfinden können. Das bestätigte Amtsgerichtssprecher Albert Bartz unserer Zeitung.

Das Pikante dabei: Die Verzögerung ergibt sich nicht allein aus juristischen Gründen, sondern hat auch eine ganz profane Ursache. Das Gummersbacher Amtsgericht ist nämlich schlicht zu klein für den möglichen Prozess. Bartz: "Das Gebäude stammt noch aus den 50er oder 60er Jahren. Unser größter Verhandlungssaal bietet Platz für höchstens 32 Zuhörer, und auf der dortigen Anklagebank finden allenfalls drei Personen Platz." Das bedeutet: Bei 14 Angeschuldigten nebst jeweils mindestens einem Verteidiger gäbe es im Saal praktisch keinen Platz mehr für die Öffentlichkeit. Doch das wiederum widerspräche ganz klar dem Gerichtsverfassungsgesetz. Das schreibt nämlich eindeutig vor, dass jede Gerichtsverhandlung öffentlich sein muss.

Aber auch eine - juristisch durchaus mögliche - Verlegung des Gerichtssaals beispielsweise in eine Gummersbacher Turnhalle kommt für den Prozess nicht in Betracht. Richter Bartz: "Wir können ja schlecht eine Gerichtsverhandlung an einem Ort durchführen, an dem einer der Angeklagten das Hausrecht hat." Unter den Angeschuldigten befindet sich nämlich auch ein Beigeordneter der Stadt Gummersbach.

Zwar hat der für das Verfahren zuständige Amtsrichter Ulrich Neef bereits eine Lösung für das Platz-Problem gefunden, doch ist auch die jetzt zumindest vorübergehend im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen. Richter Neef hatte den Kölner Landgerichtspräsidenten Helmut Zerbes gleichsam um Asyl gebeten - und von ihm auch die Zusage erhalten, für die Verhandlung einen der Säle im Kölner Landgericht nutzen zu können.

Doch dann hatte es dort am vergangenen Wochenende einen großen Wasserschaden gegeben, der insgesamt 20 Säle in Mitleidenschaft zog. Die Reparatur- und Renovierungsarbeiten werden voraussichtlich erst mit Beginn der NRW-Schulsommerferien abgeschlossen sein...

Da passt es irgendwie ganz gut, dass Richter Ulrich Neef derzeit noch sorgfältig prüfen muss, ob er der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft überhaupt stattgibt und das Hauptverfahren gegen die 14 Angeschuldigten eröffnet. Denn für die Dauer einer solchen Prüfung gibt es keine offiziellen Fristen. Und im vorliegenden Fall kann sich die Entscheidung über eine Eröffnung des Hauptverfahrens dann eben bis zum Ende der Sommerferien hinziehen - wenn endgültig klar ist, wo der Prozess stattfinden kann.