NRW Justiz-Statistik: Weniger junge Straftäter in NRW verurteilt
Ein Deutlicher Rückgang ist auch bei verurteilten Gewalttätern zu verzeichnen.
Düsseldorf. Früher war alles besser. Da konnte man noch aus dem Haus gehen, ohne Angst zu haben, Opfer von Kriminalität zu werden. Solche Sätze mögen populär sein. Doch für NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) finden sie jedenfalls in der jetzt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik keine Stütze. Und dabei hat der Minister einen langen Zeitraum im Blick: von 2004 bis 2015 wurden die entsprechenden Daten verglichen.
Wurden 2004 noch 15 392 Jugendliche von NRW-Strafgerichten verurteilt, so waren es 2015 nur noch 7525 — ein Rückgang von 51,1 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung gab es bei den Heranwachsenden. Bei dieser Gruppe der 18- bis 21-Jährigen gab es 2005 den Höchststand von 19 696 Verurteilungen. 2015 waren es nur noch 12 264. Wobei die Richter in NRW mittlerweile in diesen Fällen strenger sind. Hier können sie je nach Reifegrad des Täters nach Erwachsenenstrafrecht oder dem milderen Jugendstrafrecht bestrafen: Wurden 2010 noch 29 Prozent der Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen, waren es 2015 bereits 35 Prozent.
Kutschaty sieht einen tatsächlichen Rückgang der Jugendkriminalität, den er auch auf die Präventionsarbeit der Landesregierung zurückführt: In Häusern des Jugendrechts arbeiteten Juristen mit anderen Fachrichtungen zusammen, entwickelten Perspektiven für ein straffreies Leben.
2004 wurden 9375 Gewaltdelikte, 2006 sogar 10 358 Gewaltdelikte abgeurteilt. 2015 waren es nur noch 5662. Die Zahl der abgeurteilten Tötungsdelikte ging von 301 im Jahr 2004 auf 184 im Jahr 2015 zurück.
2015 wurden 836 Personen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt. Gegenüber dem Jahr 2004 (645 Verurteilungen), hat sich der Anteil damit um 29,6 Prozent erhöht. Jens Kamieth rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sieht diese Entwicklung jedoch ganz und gar nicht positiv. Er vergleicht diese Zahl mit den in der polizeilichen Kriminalstatistik festgestellten 62 000 Wohnungseinbrüchen im Jahr 2015, denen diese geringe Zahl von 836 Verurteilungen gegenüberstehe. Während die Einbruchszahlen seit 2004 um fast 20 000 (44 Prozent) gestiegen seien, sei die Zahl der Verurteilungen nur um 189 Personen beziehungsweise 29,6 Prozent gestiegen. Dieses Missverhältnis zeige, „dass die Strafverfolgung ausgerechnet in denjenigen Kriminalitätsbereichen, in denen immer mehr Menschen in unserem Land zu Opfern werden, stark zu wünschen übrig lässt“.