Kauf von Steuer-CDs: Die vergoldeten Silberlinge

Der Kauf der Steuer-CDs ist umstritten, aber für das Land NRW durchaus lukrativ.

Düsseldorf. Ein kleiner Silberling kann Tausende Menschen in Aufruhr versetzen: Steuersünder, Banker, Fahnder und Regierungsbeamte bangen oder hoffen jedes Mal, wenn dem Staat eine sogenannte Steuersünder-CD angeboten wird.

Zurzeit scheint Ausverkauf zu herrschen bei denen, die Zugang zu den wertvollen Daten haben. Alle paar Wochen erhält das als besonders kauffreudig geltende Nordrhein-Westfalen Angebote.

Doch wie läuft das Millionen-Geschäft? Ein Anruf beim Finanzminister? Ein Briefumschlag ans Finanzamt?

Manfred Lehmann weiß mehr über die Geheimsache Steuerdaten-Kauf. „Wir haben inzwischen eine Art Leitfaden in der Steuerfahndung, eine Hilfestellung, wie man sich verhält, wenn solche Angebote kommen“, sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft in NRW.

Die Wege sind vielfältig. Wer Daten zu verkaufen hat, findet seinen Ansprechpartner. Manche wenden sich zunächst telefonisch ans Finanzministerium. Das übergibt den Fall dann zur Prüfung an die Steuerfahndung.

„Zunächst wird eine Probe angefordert“, berichtet Lehmann. Unter anderem werde dann geprüft: Gibt es die Personen überhaupt? Wie ist ihr Umfeld? Könnten sie größere Mengen Geld transferiert haben? Was steht in der jeweiligen Steuererklärung? Zunächst gehe es um eine Plausibilitätsanalyse oder ein Verdachtsprofil, erklärt Lehmann. „Ein Rentner mit zwei Rolls Royce würde auffallen.“

Die Angebote kämen nicht unbedingt über die viel zitierte CD ins Haus, sondern etwa auch auf Speicher-Sticks. „Viele werden nicht gekauft.“ Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass nicht alle in den Dateien auftauchenden Bankkunden Steuerhinterzieher seien. „Aber wenn alle potenziell Betroffenen zittern, ist das schon richtig — so muss das sein“, sagt Lehmann.

Ob ein vielversprechendes Datenangebot dann tatsächlich für einen Millionenpreis den Besitzer wechselt, entscheidet nicht der Finanzminister allein. In NRW klingelt zuvor bei Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) das Telefon. Denn einen ordentlichen Haushaltstitel für den Datenhandel gibt es nicht.

Die Schweizer Justiz hatte im Frühjahr sogar Strafanzeige gegen drei Steuerfahnder aus NRW gestellt und sie international zur Festnahme ausgeschrieben. Doch das Düsseldorfer Finanzministerium unterstreicht: „Steuerfahnder machen sich nicht strafbar, wenn sie angebotene Daten-CDs nutzen.“

Dies bestätigten sowohl das Bundesfinanzministerium als auch ein Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, das Land verweist auch auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.