"Noten-Affäre" Laschets „Noten-Affäre“ - Studierenden droht Annullierung der Noten
Verschwundene Klausuren, rekonstruierte Noten - Laschets „Noten-Affäre“ ist nicht nur für den CDU-Landeschef selbst misslich. Den Master-Studenten seines Seminars droht nun die Annullierung ihrer Klausur-Ergebnisse.
Düsseldorf (dpa). Die „Noten-Affäre“ um die Hochschultätigkeit des nordrhein-westfälischen CDU-Vorsitzenden Armin Laschet könnte für seine Studenten unangenehme Folgen haben. Nach einer detaillierten Prüfung der Vorgänge um verschwundene Klausuren und rekonstruierte Noten empfiehlt das Rektorat der RWTH Aachen, die Klausurergebnisse zu annullieren. Wie die Hochschule am Dienstag auf Anfrage mitteilte, wird sich der Prüfungsausschuss der Universität in der kommenden Woche mit der Empfehlung beschäftigen. Am 17. Juni wird der Fall auch im Wissenschaftsausschuss des Landtags aufgerollt.
Im Masterstudiengang Europastudien hatte Laschet anhand von Notizen Noten vergeben, nachdem die Klausuren verschwunden waren - auch an Studierende, die gar nicht mitgeschrieben hatten. Die Abschlussarbeiten waren im vergangenen Juli nach einem fünftägigen Blockseminar zum Thema „Die Europapolitik der Berliner Republik“ entstanden. Nach Laschets Angaben gingen sie nach der Korrektur auf dem Postweg verloren.
„Trotz der verloren gegangenen Unterlagen übermittelte Herr Laschet am 18. Januar 2015 per E-Mail 35 Noten nach seinen Unterlagen und Notizen“, heißt es im Bericht der RWTH Aachen. In der Folge habe sich allerdings herausgestellt, dass es lediglich 21 Anmeldungen für die Klausur gegeben habe. Zudem hatte eine Studentin keine Note erhalten, die aber mitgeschrieben hatte. „Am 23. Januar lieferte Herr Laschet die fehlende Note nach“, heißt es im Bericht der Hochschule.
Laschet sieht „in vollem Umfang bestätigt“, dass er sich zu jeder Zeit mit den zuständigen Stellen der Universität über sein Vorgehen abgestimmt habe. „Es bleibt ein bedauerlicher Vorgang, dass die Klausuren verloren gegangen sind und mir in der Übertragung meiner Bewertungsnotizen Fehler unterlaufen sind“, teilte er am Dienstag mit.
Laut Bericht der RWTH hatte die Geschäftsführerin des Prüfungsausschusses empfohlen, die gemeldeten Noten bei Einverständnis der Teilnehmer zu werten. Der Ausschussvorsitzende folgte dem Vorschlag - auch, weil eine Wiederholung der Klausur nach so langer Zeit für die Studierenden mit erheblichen neuen Prüfungsvorbereitungen verbunden wäre. Drei Studierende meldeten sich dennoch zu einer Wiederholungsprüfung an; sieben erklärten, sie hätten an der Klausur nicht teilgenommen.
„Das Rektorat stellt fest, dass der Beschluss des Prüfungsausschussvorsitzenden vom 20. März nicht aufrechterhalten werden kann“, teilte die RWTH mit. Die Annullierungsempfehlung erfolge „im Interesse der Studierenden, die einen Anspruch auf eine faire und ordnungsgemäße Leistungsbewertung haben“. Dies war am vergangenen Wochenende auch beim Landestreffen der Studierendenvertretungen eingefordert worden.