Mehr Rechte für Opfer von Verbrechen
Künftig sollen Geschädigte in NRW Auskunft über den Aufenthalt der Täter erhalten. Der Weiße Ring ist begeistert.
Düsseldorf. Der Schutz von Verbrechensopfern soll ausgebaut werden. Das schlägt der NRW-Strafvollzugsbeauftragte, Michael Walter, vor. So sollen unter anderem Geschädigte auf eigenen Wunsch über den Haftort des Täters, eventuelle Hafterleichterungen wie etwa Freigänge und auch dessen Entlassung informiert werden.
„Das ist zwar jetzt schon möglich, wird aber kaum angewandt. Das muss sich dringend ändern. Denn viele Opfer leben in ständiger Angst“, sagte Walter gegenüber unserer Zeitung.
Jedes Opfer müsse über dieses Angebot von Staatsanwaltschaft und Polizei informiert werden, forderte Walter. Viele wüssten nichts von ihrem Recht.
Zudem regte er einen verbesserten Täter-Opfer-Ausgleich an. Vorbild sei dabei das benachbarte Belgien. Dort würden den Verurteilten schon während der Haft Teile des Lohns für ihre Tätigkeit hinter Gittern wieder weggenommen, um damit Opfer zu entschädigen. „Das ist sicherlich nicht in allen Fällen sinnvoll, kann aber wertvolle materielle Hilfe bedeuten“, so Walter.
Auf große Resonanz stoßen die Vorschläge bei NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). „Die Überlegungen werden in die Reform des Strafvollzuggesetzes einfließen“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Begeistert zeigte sich die Opferorganisation Weißer Ring. „Wir können diese Ideen nur vollständig unterstützen. Endlich geraten die Opfer ein wenig mehr in den Fokus“, sagte Jörg Beck, der Chef des Weißen Rings NRW/Rheinland.