Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung beschlossen", hieß es am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung. Mancherorts habe die Natur regelrecht gewütet. Dadurch sei großer Schaden entstanden. Nur ein Teil davon sei überhaupt mit Geld zu beheben, soJäger weiter.
Konkret soll den aktuell Betroffenen in den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel sowie der Stdqt Bonn geholfen werden, da Schäden in Höhe von wenigestens 5.000 Euro entstanden siind.
Anträge können bis zum 15. Juli bei der Verwaltung der betroffenen Kreise und der Stadt Bonn gestellt werden Geschädigte Gewerbebetriebe können Überbrückungskredite beantragen. Darüber hinaus hat die landwirtschaftliche Rentenbank ihr Programm „Liquiditätssicherung“ auch für die von Unwettern betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe geöffnet.