NRW führt Rauchmelder-Pflicht ein
Gesetz schreibt den Einbau bei neuen Wohnungen zum 1. Januar 2013 vor. Für den Bestand gibt es Schonfristen.
Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung führt eine Pflicht für Rauchmelder ein. Das kündigten Bauminister Michael Groschek und Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) an. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Pflicht gilt dann für Neubauten und mit einer Übergangsfrist für den Bestand.
Das Land folgt damit Forderungen der Feuerwehrverbände. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz haben die Pflicht bereits eingeführt. „Alleine in den ersten sechs Monaten des Jahres sind landesweit 40 Menschen bei Wohnungsbränden umgekommen. Rauchmelder können das Schlimmste verhindern“, sagte Jäger.
Die Bewohner der Wohnungen, also die selbstnutzenden Eigentümer oder die Mieter, müssen die Rauchmelder anbringen und bezahlen. Noch ist nicht klar, wie die Übergangsfristen zur Installation im Wohnungsbestand aussehen sollen. Im Bauministerium peilt man die Zielmarke 1. Januar 2014 an, aber eine Verlängerung auf 2015 oder 2016 ist nicht ausgeschlossen. Ob es Bußgelder bei Verstößen gibt, ist noch offen.
Sowohl Feuerwehr als auch die Wohnungswirtschaft reagierten positiv auf das geplante Gesetz. „Der Slogan ,Rauchmelder retten Leben’ ist viel mehr als ein Slogan — er stimmt“, sagte Jan Heinisch, Vorsitzender des NRW-Feuwerwehrverbands. „Die Regelung ist sinnvoll, weil sie ausgewogen ist“, hieß es beim Verband der Wohnungswirtschaft.