NRW-Justizministerium weist neue Vorwürfe gegen Strafvollzug zurück
Düsseldorf. Das Landesjustizministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen, schwangere Gefangene würden in Nordrhein-Westfalens Gefängnissen menschenunwürdig behandelt. Die "Frankfurter Rundschau" zitiert Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen, in Köln: "Wir wissen auch von Ausnahmefällen, in denen Schwangere gefesselt entbinden mussten." Dagegen sagte eine Justizsprecherin in Düsseldorf, ein derartiger Fall sei auch bei einer aktuellen Befragung aller infrage kommenden Gefängnisse nicht bekanntgeworden.
Nach Angaben der Zeitung (Mittwochausgabe) wirft eine Gruppe von Ärzten, Psychologen, Hebammen und Hilfseinrichtungen der Landesregierung vor, menschenunwürdige Haftbedingungen für schwangere Frauen zu dulden. Dies wies das Ministerium als zurück: Schwangere Gefangene würden "in einem hohen Maße betreut". In der Regel werde ihnen für die Entbindung eine Haftunterbrechung gewährt. Wo die Schwere der Tat oder des Tatvorwurfs dies nicht zulasse, finde die Entbindung in Begleitung von Beamtinnen in normalen Kliniken statt.
Es könne durchaus angebracht sein, schwangere Gefangene auf dem zu Untersuchungen außerhalb der Gefängnisse zu fesseln. Dies werde im Einzelfall entschieden. "Neben den gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen und der Geburtsvorbereitung legen wir unsere Anstrengungen auf eine durchgängige psychosoziale Betreuung der Schwangeren im Vollzug", hatte NRW-Justizministerin Roswitha Müller- Piepenkötter (CDU) Mitte März betont.Der Gynäkologe Gerd Eldering sagte der "Frankfurter Rundschau", man beobachte die Zustände in der Justizvollzugsanstalt Köln seit zwei Jahren.
Die Behörden mühten sich zwar, allzu große Härten für Schwangere zu vermeiden. Gleichwohl wisse man von etlichen Frauen, denen ihr Kind direkt nach der Geburt weggenommen worden sei. Das sei in anderen Frauengefängnissen des Bundeslandes nicht anders.
Das Justizministerium berichtete, man habe sich 2003 gegen Mutter- Kind-Einrichtungen im geschlossenen Vollzug entschieden, da dies nicht kindgerecht sei. In den Fällen, in denen etwa schwer drogenabhängige Frauen nicht in den offenen Vollzug verlegt werden könnten, würden die Neugeborenen von den Müttern getrennt und Besuchsregelungen getroffen. Es sei auch nicht im Kindeswohl, die Kinder für die Taten ihrer Mütter mitzubestrafen.