NRW-Kabinett beschließt totales Rauchverbot in Gaststätten
Düsseldorf (dpa) - In nordrhein-westfälischen Gaststätten wird künftig ein ausnahmsloses Rauchverbot gelten. Auch auf Kinderspielplätzen, an Schulen, in Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen soll das Qualmen komplett verboten werden.
Ausnahmen für Raucherclubs werden ebenfalls kassiert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die neue rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) am Dienstag in ihrer ersten Kabinettssitzung beschlossen. Wie NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Anschluss berichtete, soll die Novelle bereits in der kommenden Woche im Landtag beraten werden.
Dass sie im Parlament verabschiedet wird, ist unzweifelhaft, denn Rot-Grün hat dort nun eine eigene Mehrheit. Wann dies geschehe, sei aber noch ungewiss, sagte Steffens. „Wir wollen das Gesetz möglichst bis zum Jahresende haben, aber der Zeitplan liegt nicht in unserer Hand.“ Auch mit neuer Mehrheit wolle Rot-Grün eine „Koalition der Einladung bleiben“ und werde dem Beratungsbedarf der Opposition in Ausschüssen und Anhörungen nach der Sommerpause nachkommen.
Die FDP nannte den Entwurf unverhältnismäßig und diskriminierend. Die CDU kritisierte staatliche Bevormundung. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnte erneut vor einem „massiven Kneipensterben“. Steffens argumentierte dagegen, das seit 2008 geltende, von der damaligen schwarz-gelben Regierung konzipierte Gesetz habe wegen unklarer Bestimmungen und zahlreicher Ausnahmen keinen angemessenen Nichtraucherschutz gewährleistet. Schlupflöcher für kleine Eckkneipen, Raucherclubs, geschlossene Gesellschaften und öffentliche Feste hätten das Gesetz unkontrollierbar gemacht.
Jetzt droht Rot-Grün mit empfindlichen Strafen: Bis zu 2500 Euro Bußgeld sollen künftig fällig werden, wenn Gastronomen oder Organisatoren von Großveranstaltungen wiederholt oder grob gegen das Gesetz verstoßen. Bislang liegt der Bußgeldrahmen zwischen 5 und 1000 Euro. Die Maximalstrafe sei aber nicht für den einzelnen Raucher vorgesehen, sagte Steffens.
Das Rauchverbot an Schulen soll auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen gelten, auf Kinderspielplätzen immer dann, wenn sie als solche ausgewiesen sind. „Kinder sind dort neben rauchenden Müttern stark gefährdet“, warnte die Ministerin. Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen nach Verabschiedung der Novelle keine Raucherräume mehr einrichten - auch nicht in ihren Vereinslokalen. Schwierig sei die Grenze zwischen öffentlicher und privater Veranstaltung allenfalls zu ziehen, wenn jemand eine komplette Gaststätte für eine Feier miete, räumte Steffens ein. Für Brauchtumsfeste gelte: Beim Rosenmontagszug draußen darf geraucht werden, bei der Feier drinnen nicht.
Vor allem die Kommunen hätten auf klare Rahmenbedingungen und ein umsetzbares Gesetz gedrungen. Künftig müssten sie nur kontrollieren: Wird geraucht oder nicht? Bislang sei für Ordnungshüter kaum zu entscheiden: „Ist das da hinten im Saal die Feier von Oma oder ist das gewerblich?“ Das jetzige Gesetz habe auch Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie verursacht und sei deshalb nicht rechtssicher gewesen. Bei der Novellierung habe sich NRW am rigorosen Nichtraucherschutz in Bayern orientiert, sagte Steffens. „Von Bayern übernehmen - das kann man ja sonst nicht so oft.“
Das Kabinett beschloss außerdem den Entwurf für ein Mittelstandsgesetz, das der neue Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) an diesem Mittwoch vorstellen wird. Auch das Klimaschutzgesetz wurde gebilligt und wird nun dem Landtag zugeleitet. Eine Bestattungsnovelle muss erst noch in die Verbände-Anhörung. „Das Kabinett hat sich mit zahlreichen Gesetzesvorhaben befasst, die aus der alten Legislaturperiode liegengeblieben sind und die wir jetzt mit neuem Schwung einbringen“, sagte Regierungssprecher Thomas Breustedt.