Vorstoß des NRW-Gesundheitsministeriums Kurzzeitpflege bald auch in Krankenhäusern in NRW möglich

Düsseldorf · In gut der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in NRW gibt es zu wenig Plätze. Das Gesundheitsministerium schlägt darum neue Wege ein, um die Unterversorgung zu lindern.

Das Land schlägt bei der Kurzzeitpflege neue Wege ein.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Plätze für Kurzzeitpflege sind knapp. Das NRW-Gesundheitsministerium schlägt darum neue Wege ein. Künftig sollen auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten und über die Pflegekassen abrechnen können. Die Krankenhäuser in NRW werden jetzt schriftlich über die neue Vereinbarung mit dem Landesverband der Pflegekassen informiert.

Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen in NRW, nach Angaben des Ministeriums rund 600 000 Menschen, werden zu Hause versorgt. Wenn die pflegenden Angehörigen Entlastung benötigen, können ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Ende 2017 gab es dafür gut 13 000 eingestreute Plätze (nur verfügbar, wenn nicht dauerhaft belegt) und rund 2000 reine Kurzzeitpflegeplätze.

Zu wenig, wie schon Anfang 2018 eine im Landtag vorgestellte Studie im Auftrag des Ministeriums belegte. Demnach gilt die Versorgung nur in 15 der 53 Kreise und kreisfreien Städte als ausreichend, in acht Fällen ist eine Unterversorgung absehbar und in 30 Gebietskörperschaften bereits eingetreten.

Auslastung der Krankenhäuser lag 2017 bei 76,9 Prozent

Bisher ist Kurzzeitpflege nur in Pflegeheimen möglich. Interessierte Krankenhäuser können jetzt einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen schließen. Dabei wird auch geprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das Ministerium bietet bei dem Prozess seine Begleitung an. Die Krankenhäuser dürfen dann selbst entscheiden, ob sie eingestreute oder feste Kurzzeitpflegeplätze einrichten. 2017 lag die Auslastung der 344 Krankenhäuser im Land mit ihren knapp 119 000 Betten bei 76,9 Prozent.

Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßt die neue Regelung: „Gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führte das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft zu menschlich schwierigen Situationen.“ Laut Studie nehmen rund zwei Drittel der Nutzer die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch. Mit der neuen Regelung wäre ein Problem behoben, das auch Lothar Kratz, Sprecher der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, bestätigt: „Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, ein Patient wegen seiner Pflegebedürftigkeit aber noch drei Tage länger im Krankenhaus bleibt, wird das bisher weder von den Kranken- noch von den Pflegekassen finanziert.“

Wie groß das Interesse der Krankenhäuser an den neuen Möglichkeiten ist, kann Kratz noch nicht abschätzen: „Wir befinden uns am Anfang des Weges.“ Einige Interessensbekundungen seien ihm aber schon bekannt.

Schon zuvor waren erste Maßnahmen zur Stärkung der Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht worden. So erhalten Pflegeheime, die je nach Größe mindestens ein bis zwei Plätze nur für Kurzzeitpflege reservieren, eine um 30 Prozent verbesserte Vergütung. Und Einrichtungen mit zu vielen Doppelzimmern dürfen diese länger nutzen, wenn sie allein der Kurzzeitpflege vorbehalten sind.