Stamp: „Unglücklich gelaufen“ NRW-Minister: Islamist Sami A. legal abgeschoben

Düsseldorf (dpa) - Die eilige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien ist aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalens rechtmäßig abgelaufen.

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„Die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung lagen vollständig vor“, sagte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) in einer gemeinsamen Sondersitzung des Rechts- und des Integrationsausschusses im Düsseldorfer Landtag. „Hätte es einen Hinweis auf möglicherweise entgegenstehende gerichtliche Entscheidungen gegeben, wäre es nicht zur Rückführung von Sami A. gekommen.“

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am Freitag vergangener Woche nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, nachdem Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien war. Die nicht unterrichteten Gelsenkirchener Richter hatten die Aktion als „grob rechtswidrig“ gerügt und verlangt, Sami A, zurückzuholen. Dagegen wehrt sich wiederum die Stadt Bochum.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte in Berlin, dass „die Bundesregierung Recht und Gesetz einhalten“ wolle und es da, wo immer das notwendig sei, auch tue. „Und ich glaube, dass diese Prinzipien des Rechtsstaats auch richtig und wichtig sind“, sagte Merkel. Die Grünen im Bundestag haben für August eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Fall Sami A. beantragt.

Stamp räumte ein, dass er alle Anstrengungen unternommen habe, um nach jahrelangen Rechtsverfahren endlich die Voraussetzungen zu schaffen, Sami A. „zügig und diskret“ abzuschieben. „Zum Zeitpunkt der Abschiebung standen dem keine Ausreiseverbote entgegen“, sagte Stamp. Hilfreich sei allerdings gewesen, dass die Anwälte von Sami A. die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft und keine einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung beantragt hätten. „Wir wussten nicht, ob und wann das Gericht den Fall prüfen würde“, sagte eine Rechtsexpertin des Flüchtlingsministeriums. „Das ist sehr unglücklich gelaufen, dass wir diese Informationen nicht hatten“, sagte Stamp.

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen, die die Sondersitzung mitten in der Sommerpause beantragt hatten, warfen der Landesregierung vor, die Gewaltenteilung verletzt zu haben. Stamp betonte, dass man „niemals den Rechtsstaat beugen“ werde, um einen politischen Willen durchzusetzen. Sein Haus sei erst 15 Minuten vor der Landung der Abschiebemaschine von der neuen Gerichtsentscheidung informiert worden. „Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das aufzuhalten.“ Es sei nicht darum gegangen, das Gericht zu überlisten.

Unter Bezug auf frühere Gerichtsurteile und den Verfassungsschutz betonte Stamp aber die Gefährlichkeit von Sami A. und den daraus resultierenden Handlungsdruck. Das Oberverwaltungsgericht habe es in einem Urteil von 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 eine militärische Ausbildung in der Terrororganisation Al Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweilig der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört habe. „Sami A. hat gegenüber einer Zeugin gesagt, Deutschland werde Blut weinen, wenn er abgeschoben werde“, berichtete Stamp. Er sei froh gewesen, den Mann, der schon 1997 nach Deutschland eingereist war und seitdem zahllose Gerichte beschäftigt hat, abschieben zu können. „Nordrhein-Westfalen ist sicherer geworden.“