Verschärfung NRW sagt dreister Telefonwerbung den Kampf an
Nervige Werbe-Anrufe sind seit Jahren verboten. Da sich daran nur wenige halten, will der NRW-Justizminister die bestehende Regelung verschärfen.
Düsseldorf. Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zeichnet sich im Bundesrat eine parteiübergreifende Allianz für schärfere Maßnahmen ab - zunächst allerdings nur in der Zielrichtung. Nordrhein-Westfalen will am 26. April einen eigenen Gesetzesantrag im Rechtsausschuss der Länderkammer einbringen. Das sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Unerlaubte Werbe-Anrufe sind seit 2009 verboten, aber ein am Telefon geschlossener Vertrag ist dennoch wirksam“, kritisierte der SPD-Politiker.
„Deswegen halten sich so wenige an das Verbot - das Geschäft ist zu lukrativ.“ Ebenso wie die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg, die bereits im vergangenen Monat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht hatte, will auch Kutschaty diesen Anrufen jetzt den Stecker ziehen. „Verträge, die nur am Telefon geschlossen wurden, dürfen nicht länger wirksam sein“, forderte er.
„Ich spreche mich daher ganz klar dafür aus, dass ein Vertrag nur dann zustande kommt, wenn der Verbraucher das Geschäft noch einmal per E-Mail oder schriftlich bestätigt hat.“ NRW werde sich der baden-württembergischen Initiative aber nicht anschließen, sondern eine eigene Vorlage einbringen, erläuterte das Ministerium. Dabei gehe es um Präzisierungen, um die dreiste Überrumpelungsmasche aggressiver Telefonwerber rechtssicher zu beenden. Im vergangenen Jahr gingen bei der zuständigen Regulierungsbehörde in Bonn fast 30 000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein - rund 5000 mehr als 2015.
Auch die verhängten Bußgelder stiegen: 2016 mussten schwarze Schafe mit insgesamt fast 900 000 Euro etwa doppelt so viel Strafe zahlen wie im Jahr zuvor. „Seriöse Firmen leiden darunter, dass dubiose Mitbewerber am Telefon ihre Kunden abschwatzen“, sagte Kutschaty. „Unsere jetzige Rechtslage schadet nur den Firmen, die sich an die Gesetze halten.“ Beschwerden können an die Verbraucherzentrale gemeldet werden, die dafür vorbereitete Formulare im Internet bereithält.
Unerlaubte Telefonwerbung liegt auch vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder zu Änderungen eines Vertrages gedrängt werden soll. Ende 2016 hatte die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 150 000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das mit einschüchternden Anrufen für Tiernahrung warb. Verbraucher hatten von „Telefonterror“ und aggressiven Aufforderungen berichtet, Hundefutter zu bestellen - obwohl sie gar kein Haustier hatten.