Mündliche Nachprüfung NRW schafft Pflichtprüfungen bei Notenabweichungen im Abitur ab
Düsseldorf · Wer sich in der Abi-Klausur selbst übertrifft, kommt in NRW anschließend oft ins Zittern: Die Überfliegerleistung muss hier nämlich durch eine mündliche Prüfung bestätigt werden. Das soll jetzt abgeschafft werden.
Wer in schriftlichen Abiturprüfungen stark von den Vornoten abweicht, soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu einer mündlichen Prüfung verpflichtet werden. Dies sehe eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe vor, kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf an. Die Neuregelung solle erstmals für Schüler gelten, die im Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten.
NRW sei das einzige Bundesland, das noch eine sogenannte Abweichungsprüfung habe. Bislang ist sie hier Pflicht, wenn die schriftliche Abiturprüfung um vier oder mehr Punkte nach oben oder nach unten von der Durchschnittsnote aus der Qualifikationsphase abweicht.
„Während in anderen Bundesländern eine gute schriftliche Abiturleistung bestehen bleibt, müssen die Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen diese durch eine verpflichtende Nachprüfung bestätigen“, kritisierte die FDP-Politikerin. „Wir wollen, dass gute Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungen auch entsprechend honoriert werden.“ Die Angleichung verbessere die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen in den 16 Bundesländern.
Auf Antrag sollen Schüler aber weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Noten durch mündliche Prüfungen zu verbessern beziehungsweise noch fehlende Punkte für das Abitur zu ergattern. Mit dieser Entscheidung werde die Eigenverantwortung der Schüler gestärkt, unterstrich Gebauer.