NRW Städtetag fordert Recht auf Grundschul-Ganztag im Koalitionsvertrag zu regeln
Düsseldorf · Die Städte brauchen schnell Geld und Planungssicherheit, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen umzusetzen. Außerdem wollen sie eine neue Balance zwischen Lernen und Betreuung.
Der Städtetag fordert, den ab 2026 bundesweit greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verbindlich im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag zu verankern. Die Städte benötigten schnellstens Planungssicherheit, sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
„Es muss jetzt begonnen werden, die Schulräume zu erweitern. Sonst kann der Rechtsanspruch im Jahr 2026 nicht erfüllt werden.“ Für Investitionen in den Ganztag benötigten die Städte unbürokratisch Fördermittel von Land und Bund. „Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, brauchen wir nach einer Schätzung des Deutschen Jugendinstituts rund 260 000 neue Betreuungsplätze in NRW“, erläuterte Dedy. „Das ist ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten.“
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Jahr beschlossen, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab 2026 stufenweise einzuführen. In NRW sind derzeit Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und Grünen in der Schlussphase.
Die bisherigen Strukturen von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag sollten aus Sicht des Städtetags aufgebrochen werden. „Schule darf sich nicht mittags aus dem Staub machen“, unterstrich Dedy. „Schule muss aus einem Guss organisiert werden, mit pädagogischem Anspruch von Schulen und dem Angebot von Vereinen und Jugendhilfe.“
In der Praxis sollten mit einem „rhythmisierten Ganztag“ neue Wege gegangen werden, schlägt der Städtetag vor. „In der Regel sollte es eine gute Mischung von Unterricht und aufgelockerten Angeboten am ganzen Tag geben“, forderte Dedy. Das werde den individuellen Bedürfnissen der Kinder besser gerecht. „Und wir tragen damit zu mehr Bildungsgerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“
Für den Ganztagsrechtsanspruch müssten „neue Schulräume aus dem Boden gestampft werden“, sagte Dedy. Außerdem seien viele weitere Fachkräfte nötig. Das Land habe aus Sicht der Städte die organisatorische, personelle und finanzielle Verantwortung zu übernehmen und klar definierte Qualitätsstandards zugrunde zu legen, sagte Dedy. Wichtige Grundlagen müssten bereits im Koalitionsvertrag verankert werden. Ganztagsbetreuung sei als Ganztagsbildung und -förderung im Schulgesetz der Länder zu verankern.