Unterdosierte Medikamente NRW verschärft nach Krebsmittel-Skandal Überwachung von Apotheken
Der Bottroper Apothekerskandal um zu gering dosierte Krebsmittel hat weitreichende Folgen. Sechs Bundesländer sind betroffen. Der nordrhein westfälische Gesundheitsminister greift durch. Patientenschützer fordern Schritte von allen Bundesländern.
Bottrop/Düsseldorf. Im Skandal um gepantschte Krebsmittel aus einer Bottroper Schwerpunktapotheke hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Apothekenüberwachung verschärft. In einem Erlass an die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte heißt es, dass bei unangemeldeten Inspektionen insbesondere Personalkontrollen und die Herstellung von Infusionsarzneimitteln berücksichtigt werden müssen. Die Vorgaben sollen eine gleichmäßige Überwachung sicherstellen, teilte Laumann am Donnerstag in Düsseldorf mit.
Der Gesundheitsminister verlangt nach den Bottroper Verfehlungen die Information der von der Pantscherei betroffenen Patienten. „Wenn die Behörden die Ärzte und Krankenhäuser, die die Medikamente verabreichten, informiert haben, dann ist es auch deren Aufgabe, ihre Patientinnen und Patienten zu informieren. Ich finde, das ist für einen Behandler schlicht die Pflicht, dieses zu tun“, sagte Laumann dem NDR-Magazin „Panorama“ und dem Recherchezentrum „Correctiv“. Er will nun die Adressen der betroffenen Patienten ausfindig machen und dafür sorgen, dass sie informiert werden.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen den Apotheker erhoben. Sie geht davon aus, dass der Mann mehr als tausend Krebspatienten zu schwach dosierte Medikamente gegeben, Extragewinne gemacht und die Gesundheit der Patienten gefährdet hat. Die Betroffenen sollen Mittel für Chemotherapien und andere Medikamente bekommen haben, die kaum oder gar nicht wirkten. Vorgeworfen werden dem Mann Abrechnungsbetrug und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz.
Der Apotheker soll in etwa 62 000 Fällen Krebsmedikamente massiv verdünnt und die Krankenkassen um 56 Millionen Euro betrogen haben. Er sitzt derzeit wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen.
Dem Bericht nach sind neben dem Schwerpunktland NRW fünf weitere Bundesländer betroffen: Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Niedersachsen. Außerhalb von NRW gab es nach Angaben der Ermittler je eine Praxis oder Klinik als Abnehmer der gepantschten Mittel.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft betonte, es sei schwierig nachzuweisen, ob alle Patienten oder welche von ihnen gestreckte Infusionen aus der Onkologie-Schwerpunktapotheke bekamen, und ob es Folgen hatte. Zur Frage, ob die Ermittler die Betroffenen hätten informieren müssen, sagte sie: „Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Gesundheitsbehörden sind nicht deckungsgleich.“
In Deutschland versorgen rund 300 Onkologie-Schwerpunktapotheken Patienten nach erfolglosen Standardtherapien individuell mit Medikamenten. Patientenschützer sehen in dem NRW-Erlass einen ersten Schritt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert zusätzlich eine Sammlung und stichprobenhafte Prüfung von Medikamentenrückläufern. „Es war überfällig, dass das Land NRW die Schwerpunktapotheken stärker kontrollieren will. Hier müssen die anderen Bundesländer umgehend nachziehen“, fordert Vorstand Eugen Brysch. Es müssten aber zusätzlich die Medikamente selbst kontrolliert werden. „Nicht verbrauchte individuelle Krebsmittel müssen zentral gesammelt und stichprobenartig auf die Wirkstoffe überprüft werden. „Bottrop war auch möglich, weil die Rückläufer wieder an die Apotheke gingen“, sagte der Patientenschützer. dpa