Opposition in NRW klagt auch gegen neuen Kommunalwahl-Termin
An einem Wahltermin zwei Wochen nach Ende der Sommerferien sei keine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.
Düsseldorf. Im Ringen um den Termin für die Kommunalwahlin Nordrhein-Westfalen zieht die Opposition erneut vor Gericht. SPD undGrüne wollen auch den von der Landesregierung festgelegten neuenWahltermin am 30. August mit einer gemeinsamen Verfassungsklage zu Fallbringen.
Die beiden Landesparteien würden so schnell wie möglich denVerfassungsgerichtshof des Landes in Münster anrufen, kündigteSPD-Fraktionschefin Hannelore Kraft am Dienstagabend in Düsseldorf an.Die Opposition will erreichen, dass Bürgermeister, Landräte undKommunalparlamente gemeinsam mit dem Bundestag am 27. September gewähltwerden.
Das höchste Gericht des Landes hatte im vergangenen Monat auf Antragder Opposition die von der CDU/FDP-Koalition ursprünglich beschlosseneZusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni verboten.Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte darauf per Erlass den 30. Augustals neuen Wahltag festgesetzt.
Nach Ansicht von SPD und Grünen hat der Innenminister damit gegen dasUrteil der Verfassungsrichter verstoßen. Das Gericht habe auf die großeBedeutung einer hohen Wahlbeteiligung für die demokratischeLegitimation der Gewählten hingewiesen, sagte Kraft. An einemWahltermin zwei Wochen nach Ende der Sommerferien sei aber keine hoheWahlbeteiligung zu erreichen.
Das Verfassungsgericht muss sich gleichzeitig mit zwei Klagen der Opposition gegen die Regeln für die Kommunalwahl befassen.