Die nächste Klage kommt bestimmt
Es gibt also mindestens eine zweite Runde vor dem Verfassungsgericht: SPD und Grüne klagen wieder gegen das Kommunalwahlgesetz der schwarz-gelben Koalition, wieder stehen ihre Chancen nicht schlecht. Schließlich gibt es bundesweit in jedem Land eine Stichwahl, um zu verhindern, dass der am wenigsten schlechte unter sechs oder sieben Bewerbern mit nur 25 Prozent der Wählerstimmen im ersten Wahlgang neuer Oberbürgermeister oder Landrat wird.
Doch geben SPD und Grüne ihr Vorgehen nur scheibchenweise preis: Sie werden auch gegen den 30. August als neuen Wahltermin klagen. Das sollten sie aber möglichst schnell tun. Der Bürger hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wann er seinen Stadtrat und seinen Oberbürgermeister wählen kann.
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