Rauchverbot: Laumann will eine „Lex Eckkneipe“
Der Gesundheitsminister lehnt ein umfassendes Rauchverbot ab.
Düsseldorf. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Eckkneipen lichtet sich auch in Nordrhein-Westfalen der Nebel: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte am Donnerstag im WDR-Hörfunk an, dass er kein komplettes Rauchverbot im Land anstrebe.
Laut Urteil kann das Land bei der notwendigen Gesetzesänderung zwei Wege gehen: entweder ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten oder eine Ausnahmeregelung für Einraum-Kneipen, eine sogenannte "Lex Eckkneipe". Die bisherige Regelung, wonach größere Gaststätten Raucherräume einrichten dürfen, kleine aber wegen Platzmangels zwangsläufig qualmfrei bleiben müssen, hatten die Richter am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.
Laumann legte sich nun fest: Zwar gebe es die Möglichkeit eines generellen Rauchverbots. "Das ist nicht die Politik, die ich für Nordrhein-Westfalen vorschlage", sagte der Minister weiter. Er will dem Landtag daher einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der Sonderregelungen für Eckkneipen vorsieht. Details müssten aber noch geklärt werden, so ein Ministeriumssprecher.
Damit rennt Laumann beim Koalitionspartner FDP offene Türen ein. Die Liberalen fordern, den Wirten von Eckkneipen die Entscheidung zu überlassen, ob sie das Rauchen an ihrem Tresen zulassen oder nicht. Er gehe davon aus, dass sich die schwarz-gelbe Koalition zügig auf eine "freiheitliche Regelung" einigen werde, sagte FDP-Fraktionschef Gerhard Papke Donnerstag. Wer jetzt ein totales Rauchverbot fordere, nehme in Kauf, dass 4000kleine Kneipen in NRW in Existenznot gerieten.
In der CDU-Fraktion ist das Meinungsbild derweil offen. Es sei "fahrlässig", den Eindruck zu erwecken, dass die Debatte schon beendet seit, hieß es Donnerstag aus Fraktionskreisen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rudolf Henke, zugleich Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, kämpft weiter für ein generelles Rauchverbot. Nun gebe es die "Riesenchance", dieses mit dem Rückenwind des Bundesverfassungsgerichts in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, sagte er unserer Zeitung.