Rot-Grün: Dritte Niederlage vor NRW-Verfassungsgericht
Haushalt 2011 entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben, so die Richter. Der Finanzminister gibt sich gelassen.
Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung hat vor dem Landesverfassungsgericht in Münster eine Niederlage erlitten. Die Richter urteilten, dass das Land mit seinem Etatentwurf 2011 gegen die Verfassung verstoßen habe. Damit folgten die Richter einer Klage der oppositionellen CDU. So kassierte die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wegen ihrer Finanzpolitik seit 2010 ihre bereits dritte Niederlage in Münster.
In ihrem Etatentwurf hatte die Landesregierung damals 4,8 Milliarden Euro neue Schulden geplant, aber nur 3,9 Milliarden Euro an neuen Investitionen vorgesehen. Damit habe Rot-Grün klar gegen die Verfassungsvorschrift verstoßen, dass die Summe der Neuschulden nicht über der der Neuinvestitionen liegen dürfe, urteilten die Münsteraner Richter.
„Damit ist die Ministerpräsidentin in einem Kernbereich ihrer politischen Philosophie am Ende“, sagte Karl-Josef Laumann, Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag. Die CDU hatte zuvor erfolgreich gegen den Vollzug des Nachtragsetats 2010 geklagt, die Linke gegen die späte Einbringung des Etats 2011.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD/Foto) reagierte gelassen auf das Urteil: „Die Richter haben mir untersagt, die Kredite aufzunehmen, die ich nicht aufnehmen wollte“, sagte er unserer Zeitung. Denn im Vollzug habe das Land 2011 lediglich drei Milliarden Euro neue Schulden machen müssen und damit die Kriterien der Verfassung erfüllt. „Wir werden aber natürlich mit Blick auf die Schuldenbremse das Urteil erfüllen“, sagte er.
Für den Etat 2013 einigten sich die Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag darauf, im Etatentwurf die geplante Neuverschuldung von 3,5 auf 3,4 Milliarden Euro zu drücken. Vor allem geringere Zinsausgaben und eine Minderung der Steinkohlesubventionen sollen dazu beitragen.