„Rumänen-Schelte“: Rüttgers im Justiz-Visier

Düsseldorf/Duisburg. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bleibt wegen seiner „Rumänen- Schelte“ im Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Duisburg habe die Prüfung des angezeigten Sachverhalts noch nicht abgeschlossen, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf dpa-Anfrage mit.

Inzwischen haben die beiden rumänischstämmigen Autoren, die Rüttgers wegen seiner abfälligen Äußerungen angezeigt hatten, einen Anwalt gegen den Ministerpräsidenten in Stellung gebracht.

In einem rund zehnseitigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Duisburg führt der Düsseldorfer Strafverteidiger aus, warum Rüttgers die Tatbestände der Volksverhetzung und Beleidigung erfüllt habe und an dessen Schuld kein Zweifel bestehen könne.

„Die nun zuständige Strafverfolgungsbehörde hat es mit einem juristisch gebildeten Beschuldigten zu tun, der sich allein wegen seiner Eigenschaft als Berufspolitiker nicht darauf zurückziehen kann, nicht nur die Rumänen wüssten nicht was sie tun, sondern ihm ginge es genauso“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegenden Text.

Bei einem Wahlkampfauftritt in Duisburg hatte Rüttgers am 26.August mit Bezug auf die Abwanderung des Bochumer Nokia-Werks nachRumänien gesagt: „Und im Unterschied zu den Arbeitnehmern imRuhrgebiet kommen die in Rumänien nicht morgens um sieben zur erstenSchicht und bleiben bis zum Schluss da. Sondern sie kommen und gehen,wann sie wollen, und sie wissen nicht was sie tun.“

Diese Äußerunghatte er an anderer Stelle in ähnlicher Form wiederholt. Dafür hat ersich später entschuldigt.

Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit könne Rüttgers' Verhalten nicht rechtfertigen, argumentiert der Anwalt, der früher selbst als Staatsanwalt und Strafrichter tätig war.

Der CDU-Politiker stelle „Rumänen und Rumänischstämmige insgesamt als tumbe Menschen dar, die nicht nur samt und sonders faul, sondern zugleich auch zu dumm sind, den Sinn ihrer beruflichen Tätigkeit zu erkennen.“ Damit habe er „die Grenze vielleicht noch strafloser - obwohl unsachlicher Kritik - überschritten“.

Seine Wahlkampf-Äußerungen seien nicht „rustikal“, sondern menschenverachtend.„In der Person des Angezeigten“ ließen sich keine einschränkenden Bedenken an seiner Schuld finden, führt der Jurist weiter aus. Schließlich sei Rüttgers selbst promovierter Jurist. „Seine spätere Entschuldigung lässt die Strafbarkeit seines Verhaltens nicht entfallen.“