Schulische Inklusion: Gesetz zur Finanzierung verabschiedet
Düsseldorf (dpa). Der Kompromiss zwischen Land und Kommunen zur finanziellen Förderung der schulischen Inklusion ist nun gesetzlich verankert. Am Donnerstag verabschiedete der Düsseldorfer Landtag ein Gesetz, mit dem das Land für fünf Jahre verpflichtet wird, sich mit insgesamt 175 Millionen Euro an den kommunalen Kosten für die Inklusion zu beteiligen.
In der Frage der Finanzierung des gemeinsamen Lernens behinderter und nicht behinderter Kinder hatten Regierung und kommunale Spitzenverbände lange hart gerungen.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sprach von einer verlässlichen Regelung und einer fairen Unterstützung für die Kommunen - trotz schwieriger Haushaltslage des Landes. CDU, FDP und Piraten enthielten sich. Das Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft.