Spendenaffäre Möllemann erneut vor Gericht
Leipzig (dpa) - Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die mündliche Verhandlung über die Höhe der Strafzahlung der FDP in der Möllemann-Spendenaffäre begonnen.
Der frühere Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann (1945-2003) hatte als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen seinem Landesverband nach Überzeugung der Justiz zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zugeschanzt. Er verstieß gegen das Parteiengesetz, weil er die Spenden stückelte und ihre Herkunft verschleierte.
Der Bundestagspräsident verhängte deshalb eine Strafzahlung in Höhe von 4,3 Millionen Euro. 873 000 Euro zahlte die NRW-FDP bereits an die Bundestagsverwaltung. Gegen die Höhe der Strafzahlungen klagte die Partei ohne Erfolg in den beiden Vorinstanzen. Einige Vorgänge seien aus der Revision herausgenommen worden, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. „Wir reden jetzt hier über drei Millionen Euro.“ Die Entscheidung der höchsten Verwaltungsrichter wurde noch für Mittwoch erwartet.