Der Landesvorstand sei vor einigen Tagen über diese Behauptung informiert worden, sagte eine Sprecherin der NRW-AfD der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Düsseldorf.
Ein Mitglied der Zählkommission habe angegeben, auf Bitten eines anderen Kommissionsmitglieds fünf vergessene Stimmzettel entsorgt zu haben. „Das ist eine ungeheuerliche Behauptung, der wir nachgehen“, sagte Sprecherin Renate Zillessen. Im Landesvorstand gebe es allerdings „massive Zweifel“ an der Darstellung, auch wenn diese in einer eidesstattlichen Erklärung festgehalten worden sei. Der Landeswahlleiter als „neutrales Wahlorgan“ sei mit der „rein innerparteilichen Angelegenheit“ bisher nicht befasst, hieß es aus dem NRW-Innenministerium. Der Wahlleiter habe keine Aufsichtsfunktion und gegenüber den Parteien auch kein „Beanstandungs- oder Untersuchungsrecht, etwa wenn in der Öffentlichkeit Rechtsverstöße bei der Kandidatenaufstellung bekannt oder behauptet werden.“