Grundgesetzänderung Streit im NRW-Kabinett - Kippt Digitalpakt mit Laschets Hilfe?
Düsseldorf · Die Länder wollen die Hilfen des Bundes gegen eine Grundgesetzänderung torpedieren. Schulministerin Gebauer (FDP) ist entsetzt. Sie spricht eine deutliche Empfehlung an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) aus, der sich am Wochenende ebenso gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hatte.
Im NRW-Kabinett ist die Stimmung gereizt: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) erwartet im Streit um den Digitalpakt und die damit verbundene Grundgesetzänderung jetzt ein „Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat“ und spricht eine deutliche Empfehlung an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) aus, der sich am Wochenende gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hatte: „NRW wäre gut beraten, im Vermittlungsausschuss besonnen und zielgerichtet an einer Lösung zu arbeiten, die Investitionen in Schule nicht verhindert, sondern erleichtert. NRW würde vom Digitalpakt mit rund einer Milliarde Euro profitieren. Geld, das dringend gebraucht wird.“
Im Rahmen des Digitalpakts Schule will der Bund den Ländern in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro zukommen lassen. Um die Länderhoheit bei Bildung nicht zu unterwandern, verhinderte dies bislang das Kooperationsverbot.
Gebauer ist genervt: „Grundsätzliche Erwägungen zur Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern kommen jetzt zu spät. Die Schulen warten schon viel zu lange darauf, dass die digitale Zukunft endlich beginnt.“ Über Monate hätten Bund und Länder eine „gute Lösung erarbeitet. Wir warten nur noch auf den Startschuss“, so die Schulministerin. Laschet hatte zuvor angedeutet, man könne „aus dem gemeinsamen Steueraufkommen von Bund und Ländern einen größeren Anteil den Ländern zur Verfügung zu stellen“, eine Grundgesetzänderung brauche es nicht.
Im Schulministerium sorgt das für Frust: Eine solche Lösung würde am Ende des einen Prozesses einen neuen, langwierigen erst anstoßen – und komme ohnehin nicht, heißt es. Die FDP in NRW wittert einen Bruch des NRW-Koalitionsvertrags. Dort war festgehalten worden, dass „alle gesetzlichen Hürden“ für eine „gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung“ und „neue Kooperationsmöglichkeiten“ beseitigt werden sollten.
Digitalpakt und damit verbundene Grundgesetzänderung könnten nun im Bundesrat, wo am 14. Dezember eine Zwei-Drittel-Mehrheit her muss, scheitern – auch an Laschets Widerstand mit Amtskollegen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen gegen den vom Bundestag mit Stimmen von großer Koalition, Grünen und der FDP verabschiedeten Kompromiss. Andere Bundesländer, die das Paket ebenfalls ablehnen, stören sich vor allem an einer zuletzt nachverhandelten Änderung von Artikel 104b mit einer 50-Prozent-Beteiligung der Länder für weitere vom Bund finanzierten Projekte ab 2020. „Diese Quote stößt verständlicherweise auf Vorbehalte und muss überdacht werden“, gesteht Gebauer zu. Kommt es zur Abschaffung dieser ohne Absprache mit den Ländern verhandelten Kofinanzierung durch das Vermittlungsverfahren, dürften die finanziell schwächeren Länder im Bundesrat der Grundgesetzänderung noch zustimmen.
Gebauer sieht jedenfalls keine zu weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten des Bundes: „Wenn sich nur ein Land weigert, kann der Bund auch in Zukunft nicht einseitig ein Programm auflegen und gegen den Willen der Länder im Bildungsbereich investieren.“